Untersuchungen zur Feststellung, ob ein neuer Wirkstoff Missbildungen beim Embryo verursacht, erfolgen bislang fast ausschließlich im Tierversuch. Dabei wird die Prüfsubstanz tragenden Tieren, z. B. Kaninchen, verabreicht. 2005 wurden dafür allein in Deutschland annähernd 5.500 Tiere verbraucht.
„Das Potenzial der In-vitro-Verfahren ist enorm und noch lange nicht ausgeschöpft,“ so Dr. Kurt Simons, Vorsitzender des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte. „Doch die Förderung von Ersatzmethoden zum Tierversuch führt noch immer ein Schattendasein. Wir sind erfreut, dass Hessen mit der Preisvergabe einen wertvollen Beitrag leistet, innovative Forschung voranzubringen.“ Hessen setzt damit einen wesentlichen Teil des vom Bundesverband erarbeiteten Konzeptes zur Förderung tierversuchsfreier Forschung um. Eine zentrale Forderung des Konzeptes an Bund und Länder ist die Vergabe eines Forschungspreises für Ersatzmethoden zum Tierversuch.
Das Besondere an dem neuen Verfahren der Darmstädter Wissenschaftler ist, dass es nicht nur die fruchtschädigende Wirkung einer Substanz selbst herausfinden kann. Der Test identifiziert auch Substanzen, die selbst keine Missbildungen des Embryos hervorrufen, sondern diese schädliche Wirkung erst nach Um- oder Abbau im Organismus zeigen. Auch hinsichtlich der neuen EU-Chemikalienverordnung REACH kommt dieser Ersatzmethode eine besondere Bedeutung zu. Denn im Rahmen von REACH werden neue und ca. 30.000 Altsubstanzen getestet. Durch solche und andere In-vitro-Verfahren können dabei unzählige Tierversuche – und damit Leiden und Sterben von Tieren – eingespart werden. Der Bundesverband erwartet daher jetzt eine zügige Anerkennung und Anwendung der neuen Methode.