Die Tierrechtler begrüßen die Empfehlung der Experten*, denn das Gremium greift damit eine der Kernforderungen der Tierrechtsorganisation auf: "Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ist ein unentbehrliches Instrument zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz und notwendig für die Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat. Gleichzeitig ist sie ein effektives Mittel, um die Behörden bei der Durchsetzung geltenden Tierschutzrechts zu unterstützen", erklärt Christina Ledermann, Pressereferentin von Menschen für Tierrechte.
Die Tierschutz-Verbandsklage schafft kein neues Tierschutzrecht. Nur sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen und beseitigt einen gravierenden Mangel: Während Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, durch alle Instanzen klagen können, kann bislang niemand für die Einhaltung von Tierschutzrecht Klage einreichen. Die Einführung auf Bundesebene würde bundesweit ein einheitliches Rechtsniveau schaffen.
"Immer mehr Bundesländer bekennen sich zur Tierschutz-Verbandsklage und führen sie auf Landesebene ein. Dass nun auch der Wissenschaftliche Beirat in seinem Gutachten für die Einführung des Klagerechts auf Bundesebene eintritt, ist ein weiterer Beleg dafür, dass der Bund tätig werden und schnellstmöglich das Klagerecht für Tierschutzverbände für ganz Deutschland schaffen muss", betont Ledermann.
Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein haben die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt. In Baden-Württemberg und Niedersachsen werden derzeit Gesetzentwürfe für die Einführung des Klagerechtes beraten.
Weitere Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de