Die Tierrechtler kämpfen seitdem der Tierschutz 2002 im Grundgesetz verankert wurde für die Tierschutz-Verbandsklage. Sie ist das einzige Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer. Sie ermöglicht die gerichtliche Überprüfung, ob Vollzugsbehörden Tierschutzbestimmungen auch tatsächlich durchgesetzt haben. Der Klage sind ebenso wichtige Mitwirkungsrechte für die klagebefugten Tierschutzorganisationen vorgeschaltet, damit diese ihr Wissen frühzeitig in Behördenentscheidungen einfließen lassen können. So wird die Klage gegen behördliches Handeln zum letzten Mittel und nur in Ausnahmefällen nötig werden.
Tierschutzaktion anlässlich der Abstimmung über die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in NRW am 19. Juni, vor dem Landtag, Düsseldorf
Die Tierrechtler kämpfen seitdem der Tierschutz 2002 im Grundgesetz verankert wurde für die Tierschutz-Verbandsklage. Sie ist das einzige Gegengewicht zum Klagerecht der Tiernutzer. Sie ermöglicht die gerichtliche Überprüfung, ob Vollzugsbehörden Tierschutzbestimmungen auch tatsächlich durchgesetzt haben. Der Klage sind ebenso wichtige Mitwirkungsrechte für die klagebefugten Tierschutzorganisationen vorgeschaltet, damit diese ihr Wissen frühzeitig in Behördenentscheidungen einfließen lassen können. So wird die Klage gegen behördliches Handeln zum letzten Mittel und nur in Ausnahmefällen nötig werden.