Ab dem 11. September sind die Blässhühner zur uneingeschränkten Tötung freigegeben. Laut offizieller Jagdstatistik sind allein im Jagdjahr 2012/13 in NRW etwa 2.400 Blässhühner durch Jäger geschossen worden. Und dies obwohl es für die Bejagung der kleinen Vögel weder eine ökologische Notwendigkeit gibt, noch eine sinnvolle Nutzung in Frage kommt. Da die Wasservögel aufgrund ihres tranigen Geschmacks ungenießbar sind, werden die toten Tiere einfach weggeworfen oder verletzt ihrem Schicksal überlassen.
"Paragraf 1 des Tierschutzgesetzes schreibt vor, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Leiden oder Schäden zufügen darf. Zur Tausendfachen Tötung von Blässhühnern gibt es keine stichhaltige Begründung - außer, dass sie aus Spaß am Töten bejagt werden. Um den Tieren Schmerzen und Leiden zu ersparen und zu einer spürbar besseren Lebenssituation für sie beizutragen, fordern wir die Landesregierung NRW auf, einen Paradigmenwechsel zugunsten des Tierschutzes bei der Jagd einzuleiten. Eine Verpflichtung dazu ergibt sich schon durch die Aufnahme des Tierschutzes in die Landesverfassung 2001 und durch das Staatsziel im Grundgesetz"", so Christina Ledermann, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes.
Der Bundesverband Menschen für Tierrechte tritt mit anderen Tier- und Naturschutzvereinen Nordrhein-Westfalens im Rahmen der aktuell geplanten Landesjagdgesetznovelle für eine Reform des Jagdrechts ein.
Der Forderungskatalog kann auf der Internetseite des BUND unterzeichnet werden unter: http://www.bund-nrw.de/...