"Mit diesem Gesetzentwurf greifen die Grünen ihr Versprechen zur Landtagswahl 2009 auf. Auch SPD und Linke versprachen, das Klagerecht einzuführen. Deshalb setzen wir darauf, dass beide Fraktionen den Antrag der Grünen unterstützen. Außerdem appellieren wir an CDU und FDP, ihren Widerstand gegen die Tierschutz-Verbandsklage aufzugeben", so Manuela Sägner, 2. Vorsitzende des Tierschutzvereins Dresden.
Die Grünen hatten bereits 2007 einen Gesetzentwurf eingebracht, der 2008 mit den Stimmen der damaligen Regierungsfraktionen CDU und SPD abgelehnt wurde. "Umso mehr freut es uns, dass die SPD sich heute zum Klagerecht bekennt", so Dr. Christiane Baumgartl-Simons, stellvertretende Vorsitzende des Bundesverbandes Menschen für Tierrechte.
Die Tierschutz-Verbandsklage schafft kein neues Tierschutzrecht. Nur sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen. Die Verbände können zunächst ihr Wissen zur Durchsetzung tierschutzrechtlicher Vorschriften (z. B. Tierschutzgesetz) direkt bei der Behörde einbringen. Folgt die Behörde dem Einwand nicht, können die Verbände den Behördenentscheid per Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Das Gesetz beseitigt somit einen gravierenden Mangel, denn bisher können nur Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, klagen. Nach Aussagen der Verbände geht es bei der Tierschutz-Verbandsklage auch um das Prinzip der Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat.
Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und das Saarland haben die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt. Die Landtage von Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt beraten zurzeit über das Klagerecht, die Landesregierungen von Baden-Württemberg und Niedersachsen haben die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage in den Koalitionsverträgen festgeschrieben.
Gesetzentwurf: www.tierschutzwatch.de
Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: www.verbandsklage.tierrechte.de