Die Tierrechtler begrüßen das "Positionspapier Tierschutz" der SPD-Bundestagsfraktion. Denn die Sozialdemokraten greifen darin eine der Kernforderungen der Tierrechtsorganisation auf: "Die Einführung der Tierschutz-Verbandsklage ist ein unentbehrliches Instrument zur Umsetzung des Staatsziels Tierschutz im Grundgesetz und notwendig für die Gewaltenteilung in unserem Rechtsstaat. Gleichzeitig ist sie ein effektives Mittel, um die Behörden bei der Durchsetzung geltenden Tierschutzrechts zu unterstützen. Entscheidend bei der Umsetzung auf Bundesebene ist es, dass wir keine Schmalspurversion bekommen. Wir brauchen ein vollwertiges Klagerecht (Anfechtungsklage) und umfangreiche Mitwirkungsrechte für die anerkannten Tierschutz-Organisationen", erklärt Christina Ledermann, Pressereferentin von Menschen für Tierrechte.
Die Tierschutz-Verbandsklage schafft kein neues Tierschutzrecht. Nur sie ermöglicht anerkannten Tierschutzverbänden - sozusagen als Anwalt der Tiere - tierschutzrelevante Entscheidungen von Behörden gerichtlich überprüfen zu lassen und beseitigt einen gravierenden Mangel: Während Tiernutzer gegen Tierschutzauflagen, mit denen sie nicht einverstanden sind, durch alle Instanzen klagen können, kann bislang niemand für die Einhaltung von Tierschutzrecht Klage einreichen. Die Einführung auf Bundesebene würde bundesweit ein einheitliches Rechtsniveau schaffen.
"Immer mehr Bundesländer bekennen sich zur Tierschutz-Verbandsklage und führen sie auf Landesebene ein. Die SPD hatte sich mit ihrer Forderung nach Einführung des Klagerechtes auf Bundesebene in den Koalitionsverhandlungen mit der CDU/CSU nicht durchsetzen können. Die Aufnahme im SPD-Positionspapier und im aktuellen Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats für Agrarpolitik "Wege zu einer gesellschaftlich akzeptierten Nutztierhaltung" des CSU-geführten Landwirtschaftsministeriums, sind weitere Belege dafür, dass der Bund tätig werden und schnellstmöglich ein umfassendes Klagerecht für Tierschutzverbände für ganz Deutschland schaffen muss", schließt Ledermann.
Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, das Saarland und Schleswig-Holstein haben die Tierschutz-Verbandsklage bereits eingeführt. In Niedersachsen und Sachsen-Anhalt werden derzeit Gesetzentwürfe für die Einführung des Klagerechtes beraten.
Weitere Informationen zur Tierschutz-Verbandsklage: http://www.tierrechte.de/themen/tierschutz-verbandsklage/
Pressestelle: Christina Ledermann Tel.: 0211/ 16 34 54 29, E-Mail: ledermann@tierrechte.de
* (...) Wir wollen mit einem Verbandsklagerecht auf Bundesebene den Tierschutzorganisationen die rechtliche Handhabe geben, wirkungsvoller gegen Tierschutzverstöße vorgehen zu können. (Positionspapier Tierschutz S. 4)
Link zum Positionspapier Tierschutz unter:
http://www.spdfraktion.de/sites/default/files/positionspapier_tierschutz_17062015.pdf
Link zur Online-Petition „Ja! zur Einführung der Tierschutz-Verbandsklage auf Bundesebene“ unter: http://www.tierrechte.de/ja-zur-einfuehrung-der-tierschutz-verbandsklage-auf-bundesebene