Die Apotheken verwenden für die Kennzeichnung entsprechender Vorgänge einfach das vertraglich vorgesehene Sonderkennzeichen 02567024 mit dem Faktor 5 beziehungsweise 6 (Akutversorgung + Rabattpräparat nicht lieferbar). Das Aussetzen der Rabattvertragsprüfung ist zunächst bis zum 30. April vorgesehen. Dies gilt unter dem Vorbehalt anders lautender
Regelungen auf Bundesebene. Ab Ende April wird die Lage neu bewertet.