„Dass der Mahnantrag per Mausklick jetzt in ganz Mitteldeutschland möglich ist, baut den Standortfaktor Recht in der Region weiter aus. Das ist für die Entwicklung der Wirtschaft wichtig“, betonte Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb.
Sachsens Justizminister Geert Mackenroth hob hervor: „Die Justiz öffnet die Tür zum elektronischen Rechtsverkehr und macht sich fit für die Zukunft. Das automatisierte Mahnverfahren beschleunigt die Verfahren und ist kostengünstiger als die bisherige manuelle Bearbeitung. Mahnbescheide können künftig rund um die Uhr vom heimischen Computer aus online beantragt werden.“
Thüringens Justizminister Harald Schliemann hob hervor, dass das gemeinsame Mahngericht langfristig der wirtschaftlichste Weg sowohl für die Thüringer Justiz als auch für die Thüringer Wirtschaftsunternehmen ist. Die Attraktivität des gemeinsamen Mahngerichtes liegt für dessen Nutzer vor allem in der bequemen Handhabung via Internet und den kurzen Bearbeitungszeiten.
Hintergrund:
Das zivilgerichtliche Mahnverfahren soll dem Gläubiger von Geldforderungen schnell und einfach ohne mündliche Verhandlung eines Gerichts zu einem Vollstreckungstitel verhelfen, wenn der Schuldner die Forderung nicht ernstlich bestreitet, sie aber nicht erfüllen will oder kann.
Sachsen-Anhalt hat beim Mahngericht in Staßfurt ein automatisiertes Verfahren eingeführt, mit dessen Hilfe Mahnbescheide innerhalb von 24 Stunden erlassen werden können. Seit Oktober 2005 werden alle Mahnanträge aus Sachsen-Anhalt hier automatisiert bearbeitet. Das Verfahren verkürzt Bearbeitungszeiten und reduziert Fehlerquellen.
In Thüringen und Sachsen erfolgte die Bearbeitung bisher dezentral und manuell an den Amtsgerichten. In Sachsen-Anhalt fallen jährlich rund 90.000 Mahnanträge an, in Sachsen rund 127.000 und in Thüringen rund 61.000 Verfahren.
Mahnanträge können online unter www.online-mahnantrag.de mittels einer speziellen Software im Datenträgeraustauschverfahren oder mit Hilfe eines Papierformulars gestellt werden.