In diesem Sinne hat der Bundesrat heute gefordert, auf die Verwendung einer Mustersatzung bei der GmbH-Gründung zu verzichten und an deren Stelle die Einführung eines notariell beurkundeten Gründungsprotokolls zu setzen. „Das ist ein guter Kompromiss. Das Verfahren wird erheblich vereinfacht, Beratung bleibt gewährleistet und Gründungsfehler werden vermieden“, sagte Kolb.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll für GmbH-Standardgründungen die Möglichkeit gegeben sein, eine Mustersatzung zu nutzen, die die Gründer ohne juristische Beratung selbst ausfüllen. „Das ist fehleranfällig“, warnte Kolb. Es könne dafür sorgen, dass Verfahrenszeiten verlängert, statt verkürzt würden. „Es ist nur vordergründig eine Art der Deregulierung, wenn bis zu drei Personen durch das Fotokopieren eines Blattes Papier, das Einsetzen weniger Worte und das Ankreuzen einiger Passagen eine Kapitalgesellschaft mit all ihren Rechtsfolgen gründen können, ohne unter Umständen die notwendige Kenntnis davon zu haben, was auf sie zukommt“, sagte sie. Fehler seien vorprogrammiert. Kolb: „Wir dürfen die Firmengründer nicht allein lassen.“
Zudem kämen Probleme auf die Registergerichte zu. Beim zentralen Handelsregister in Sachsen-Anhalt werden Unternehmensgründungen elektronisch erfasst. Die Notare leiten dem Gericht die elektronischen Daten zu, die dann automatisiert weiterverarbeitet werden. „Das verkürzt die Bearbeitungszeiten für die Eintragung von Gesellschaften in das Handelsregister ganz erheblich“, so Kolb. „Würde mit Mustersatzungen gearbeitet, die die Gründer selbst einreichen, brächte das keine Zeitersparnis. Vielmehr wäre zu befürchten, dass eine neue elektronische Zettelwirtschaft entsteht.“