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Kolb: Firmengründer nicht allein lassen - Mehrheit im Bundesrat für notarielles Gründungsprotokoll

(lifePR) (Magdeburg, )
Sachsen-Anhalts Justizministerin Prof. Angela Kolb hat sich im Bundesrat hinter das Anliegen gestellt, die GmbH-Reform auf den Weg zu bringen. „Ziel ist, Unternehmensgründungen zu erleichtern, um die GmbH als Rechtsform international konkurrenzfähiger zu machen“, sagte sie. Sie warnte allerdings davor, wie von der Bundesregierung vorgesehen, Gründungen per Mustersatzung zuzulassen. Kolb setzt sich für ein vereinfachtes und kostengünstiges Gründungsverfahren ein, bei dem juristischer Sachverstand eingebunden bleibt: das notariell beurkundete Gründungsprotokoll, das auf ein bis zwei Seiten die wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung zusammenfasst.

In diesem Sinne hat der Bundesrat heute gefordert, auf die Verwendung einer Mustersatzung bei der GmbH-Gründung zu verzichten und an deren Stelle die Einführung eines notariell beurkundeten Gründungsprotokolls zu setzen. „Das ist ein guter Kompromiss. Das Verfahren wird erheblich vereinfacht, Beratung bleibt gewährleistet und Gründungsfehler werden vermieden“, sagte Kolb.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll für GmbH-Standardgründungen die Möglichkeit gegeben sein, eine Mustersatzung zu nutzen, die die Gründer ohne juristische Beratung selbst ausfüllen. „Das ist fehleranfällig“, warnte Kolb. Es könne dafür sorgen, dass Verfahrenszeiten verlängert, statt verkürzt würden. „Es ist nur vordergründig eine Art der Deregulierung, wenn bis zu drei Personen durch das Fotokopieren eines Blattes Papier, das Einsetzen weniger Worte und das Ankreuzen einiger Passagen eine Kapitalgesellschaft mit all ihren Rechtsfolgen gründen können, ohne unter Umständen die notwendige Kenntnis davon zu haben, was auf sie zukommt“, sagte sie. Fehler seien vorprogrammiert. Kolb: „Wir dürfen die Firmengründer nicht allein lassen.“

Zudem kämen Probleme auf die Registergerichte zu. Beim zentralen Handelsregister in Sachsen-Anhalt werden Unternehmensgründungen elektronisch erfasst. Die Notare leiten dem Gericht die elektronischen Daten zu, die dann automatisiert weiterverarbeitet werden. „Das verkürzt die Bearbeitungszeiten für die Eintragung von Gesellschaften in das Handelsregister ganz erheblich“, so Kolb. „Würde mit Mustersatzungen gearbeitet, die die Gründer selbst einreichen, brächte das keine Zeitersparnis. Vielmehr wäre zu befürchten, dass eine neue elektronische Zettelwirtschaft entsteht.“
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