Lischka verweist allerdings darauf, dass aufgrund der in der Verfassung festgelegten richterlichen Unabhängigkeit die Qualität der Rechtsprechung ausschließlich in der Verantwortung der Richter liege und nicht durch die Justizverwaltung überprüft werden könne. „Wir wollen bei der Gewährung von Leistungsprämien richterliche Urteile nicht danach bewerten, ob sie in unseren Augen gut oder schlecht sind“, hob Lischka hervor. „Aber wenn ein Richter oder Rechtspfleger neben seiner laufenden Dezernatsarbeit zügig und auf hohem Niveau beispielsweise die Vorgänge eines länger erkrankten Kollegen abarbeitet, dann sollte uns dies mehr als ein warmer Händedruck wert sein.“ Schließlich profitierten nicht nur das betroffene Gericht, sondern alle Bürgerinnen und Bürger durch die Vermeidung von Verfahrensrückständen von einem derartigen Engagement. Als weitere Anwendungsbereiche für eine Leistungsprämie nannte Lischka die Umsetzung von Sonderprojekten, etwa im EDV-Bereich oder bei der Optimierung von Verfahrensabläufen. „Wer mit eigenen konstruktiven Vor-schlägen und Initiativen die Justiz unseres Landes voranbringt und dies neben seinen eigentlichen Aufgaben mit erheblichem Zeitaufwand auch noch umsetzt, verdient eine Honorierung dieser Arbeit“, sagt Lischka.
Lischka setzt sich auch für erleichterte Wechselmöglichkeiten zwischen Privat-wirtschaft und Justiz ein. Künftig soll es nach dem Willen des Justizministeriums einfacher werden, sich aus der freien Wirtschaft auf eine Richter- oder Justizbeamtenstelle zu bewerben. Das Justizministerium erhofft sich dadurch einen Erfahrungs- und Kompetenzgewinn. Auch ist es nach dem Willen der Justizverwaltung denkbar, dass Richter und Beamte zeitweise in die Privatwirtschaft wechseln, um dann mit den dort gesammelten Erkenntnissen in die Justiz zurückzukehren. „Laufbahn- und versorgungsrechtliche Hemmnisse, die dies heute erschweren oder unmöglich machen, gehören auf den Prüfstand“, erklärt Lischka.
Hintergrund:
Eine Arbeitsgruppe von Justizstaatssekretären aus den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein, Thüringen und Sachsen-Anhalt prüft derzeit Änderungen des Dienst- und Besoldungsrechts in der Justiz. Die Ergebnisse der Beratung sollen nach dem Willen der Staatssekretäre in die weiteren Überlegungen der Bundesländer zum Dienst- und Beamtenrecht einfließen. Seit Inkrafttreten der Föderalismusreform, die die Gesetzgebungskompetenzen zwischen Bund und Ländern neu regelt, haben die Bundesländer die Möglichkeit, ihr Dienst- und Beamtenrecht eigenverantwortlich zu gestalten.