„Die Abschaffung der Todesstrafe in der DDR 1987“
Das Halle-Forum 2007 erinnert an den Stellenwert der Todesstrafe im Komplex der politischen Strafjustiz in der DDR sowie an die zahlreichen Opfer derartiger zum Teil willkürlichen politischen Entscheidungen.
Zwischen 1949 und 1987 wandelte der SED-Generalsekretär per Federstrich einzelne hohe Haftstrafen in Todesstrafen um. Die Thematik der Todesstrafe unterlag in der DDR keinem öffentlichen Diskurs - ihre Handhabung war streng geheim, nicht zuletzt auch gegenüber den Angehörigen der zum Tode Verurteilten.
Auch im „Roten Ochsen“ befanden sich zum Tode Verurteilte, die unter dem Fallbeil in der Hinrichtungsstätte am Müncher Platz in Dresden hingerichtet wurden.
Unmittelbaren Anlass, die Todesstrafe in der DDR abzuschaffen, bildete der offizielle Besuch Erich Honeckers in Bonn. In seinen Gesprächen mit Bundeskanzler Helmut Kohl wies Honecker dann auch besonders auf die Beseitigung dieser Straftat hin. Am 17. Juli 1987 verkündete der Staatsrat der DDR die Abschaffung der Todesstrafe.
Das Halle-Forum erinnert nicht nur an diesen formalen Akt, denn de facto ist die Todesstrafe als Höchststrafe seit 1981 nicht mehr vollstreckt worden.
Einen Überblicksvortrag zur Todesstrafe im Rechtssystem der SBZ/DDR hält Dr. Falco Werkentin (Berlin). Daniel Bohse (Halle) thematisiert die von der sowjetischen Militärjustiz zwischen 1945 und 1952 in Halle verkündeten und ab 1950 in Moskau vollstreckten Todesurteile an deutschen Zivilisten.
Über die Richtorte Dresden und Leipzig sprechen Dr. Gerald Hacke bzw. Tobias Hollitzer.
Eintritt ist frei.