Die Haushaltssperre war vom Landesverwaltungsamt am 2. Februar angeordnet worden, weil der Verwaltungshaushalt einen Fehlbetrag von mehr als 112 Millionen Euro auswies. „Zwischenzeitlich hat die Landeshauptstadt erkennbar werden lassen, dass sie ernsthaft um eine Konsolidierung ihres Haushaltes bemüht ist“, so Erben. Die vom Stadtrat am 26. April nur in allgemeiner Form beschlossenen Maßnahmen müssten jedoch nunmehr zeitlich und betragsmäßig konkretisiert werden.
Haushaltssperre in der Landeshauptstadt Magdeburg kann aufgehoben werden
Die Haushaltssperre war vom Landesverwaltungsamt am 2. Februar angeordnet worden, weil der Verwaltungshaushalt einen Fehlbetrag von mehr als 112 Millionen Euro auswies. „Zwischenzeitlich hat die Landeshauptstadt erkennbar werden lassen, dass sie ernsthaft um eine Konsolidierung ihres Haushaltes bemüht ist“, so Erben. Die vom Stadtrat am 26. April nur in allgemeiner Form beschlossenen Maßnahmen müssten jedoch nunmehr zeitlich und betragsmäßig konkretisiert werden.