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Innenministerium empfiehlt den Gemeinden die Prüfung der Verschiebung der Bürgermeisterwahlen 2008

(lifePR) (Magdeburg, )
In der überwiegenden Anzahl der Gemeinden des Landes fanden die letzten Bürgermeisterwahlen im Jahre 2001 statt. Damit stehen dort die nächsten Wahlen der Bürgermeister im Jahre 2008 an. Aus Anlass des von der Landesregierung im August 2007 beschlossenen Leitbildes der Gemeindegebietsreform in Sachsen-Anhalt empfiehlt Innenstaatssekretär Rüdiger Erben (SPD) die Auf¬schiebung der Bürgermeisterwahlen 2008 um ein Jahr in bestimmten Fällen zu prüfen: „Wo sich Kommunen in der freiwilligen Phase der Gemeindegebietsreform bis Juli 2009 zu neuen Strukturen zusammen finden, macht es wenig Sinn, 2008 einen Bürgermeister noch einmal für nur ein Jahr zu wählen. Deshalb empfehle ich zur Vermeidung von Doppelwahlen zu prüfen, ob die Bürgermeisterwahl mit dem Ziel aufgeschoben werden kann, dass die Bürgerinnen und Bürger in 2009 gleich den Bürgermeister der neuen Gemeinde wählen. Dieses ist möglich, wenn der gemeindliche Wille zur Auflösung klar erkennbar ist und die Neugliederung mit großer Wahrscheinlichkeit dem Leitbild entspricht“, so Erben.

Erben betonte zugleich, dass die Zuständigkeit für die Festsetzung des Wahltages ausschließlich bei der jeweiligen Vertretung liegt (§ 5 Abs. 2 S. 2 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt – KWG LSA). Diese bestimme den konkreten Zeitpunkt entsprechend des im § 60 GO LSA festgelegten Zeitkorridors. Er empfehle den Kommunen jedoch eine Bündelung von mehreren zeitlich naheliegenden Wahlterminen. „Dies erscheint aus Gründen der Reduzierung der bei den Kommunalwahlen anfallenden Kosten sowie aus Sicht der Erhöhung der Wahlbeteiligung und Förderung der Wahlakzeptanz innerhalb der Gemeinden geboten“, gibt er den Gemeinden mit auf den Weg.

Hintergrund:
In den Jahren 2008 und 2009 wird es aufgrund der geplanten Gemeinde¬gebietsreform zu vielfältigen Veränderungen in der Gemeindestruktur kommen. Ebenso werden in diesem Zeitraum mehrere Kommunalwahlen, z. B. Bürgermeister-/Gemeinderats- und Verbandsgemeindewahlen, stattfinden. Es ist damit zu rechnen, dass innerhalb der freiwilligen Phase der geplanten Gemeindegebietsreform bereits in einzelnen Gemeinden absehbar sein wird, dass Gemeinden sich durch Eingemeindungen oder durch Zusammenschlüsse mit anderen (Bildung einer neuen Gemeinde) auflösen werden. Gemäß § 60 Abs. 1 S. 4 der Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) kann die Bürgermeisterwahl bis zu einem Jahr aufgeschoben werden, wenn die Auflösung der Gemeinde bevorsteht.
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