„In unsere Hausordnung wird werden ein entsprechender Hinweis auf die Regelungen der Dienstvereinbarung zum Nichtraucherschutz auf-genommen, damit alle Besucherinnen und Besucher, Gäste sowie Beschäftigte anderer Dienststellen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Fremdfirmen von den vereinbarten Schutzmaßnahmen erfasst werden“, so Uwe Petermann vom örtlichen Personalrat.
In den Dienstgebäuden des MI giltDas Rauchverbot gilt für das gesamte Dienstgebäude sowie für die dienstlichenalle öffentlich zugänglichen Bereiche, für alle Konferenz-, Sitzungs-, Besprechungs-, Büro- und Arbeitsräume, Kraftfahrzeuge .
Zukünftig darf nur in wenigen, dafür extra gekennzeichneten Räumlichkeiten geraucht werden.sowie für die Kantine, soweit das Rauchen nicht nach § 4 gestattet ist.