"Die Umsetzung der Polizeistrukturreform hat am 1. Juli 2007 begonnen und wird zum 1. Januar 2008 abgeschlossen sein. Wir befinden uns voll im Zeitplan. Damit passt sich die Landespolizei an die neuen Kreisstrukturen an, verschlankt ihren Apparat an der Spitze und stellt sich für aktuelle und künftige Herausforderungen an eine bürgernahe Polizei effizient auf."
Durch das Gesetz werden drei dienstrechtliche Aspekte der Reform geregelt:
– Das Personal der bisherigen sechs Polizeidirektionen wird in die drei neuen Direktionen überführt.
– Personalräte werden wie bisher in den Polizeirevieren in jedem Landkreis, künftig jedoch auch in den neuen Polizeirevieren Magdeburg und Halle gewählt.
– Die Besoldung der Polizeipräsidenten wird an die gestiegenen Anforderungen in den neu zugeschnitten Polizeidirektionen angepasst.