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Entwurf des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen

Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Präzise Umsetzung der Eckpunkte führt zu einem guten Schutz der Nichtraucher“

(lifePR) (Düsseldorf, )
Das Kabinett der nordrhein-westfälischen Landesregierung hat den vom Gesundheits-ministerium verfassten Entwurf des Nichtraucherschutzgesetzes beschlossen. „Das vorliegende Gesetz ist eine präzise Umsetzung der Vorgaben der Eckpunkte“, sagte heute (8. August) der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Nun wird der Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht werden. Das Nichtraucherschutzgesetz soll zum 01.01.2008 in Kraft treten.

Nach dem Gesetzesentwurf soll künftig in öffentlichen Einrichtungen ein generelles Rauchverbot gelten. Von den Regelungen sollen öffentliche Gebäude, Gesundheits- und Sozialeinrichtungen, alle Erziehungs-, Bildungs- und Sporteinrichtungen, alle Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie sämtliche Flughäfen und Gaststätten im Land erfasst werden.

„Geraucht werden darf dann grundsätzlich nur noch in abgetrennten Raucherräumen. In den Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, in Bildungs- und Erziehungseinrichtungen sollen keine Raucherräume zugelassen werden. „Ausnahmen soll es u. a. aus palliativmedizinischen, therapeutischen oder psychiatrischen Gründen in den Gesundheits- und Sozialeinrichtungen des Landes geben.“

Auch in den nordrhein-westfälischen Gaststätten – egal ob Schankwirtschaft oder Restaurant – soll künftig ein generelles Rauchverbot gelten. „Hier wird es aber eine Übergangsphase von sechs Monaten für die Gastromomen geben. Somit können sich alle Gaststättenbetreiber auf die neue Regelung einstellen.“ Laumann betonte weiter: „Hier soll kein Deut von den Regelungen im Eckpunktepapier abgewichen werden. Rauchen in Gaststätten ist nur dann möglich, wenn ein abgeschlossener Raucherraum eingerichtet ist. Dieser Raum soll in der Regel auch kleiner sein als der Hauptgastraum.“

Verstöße gegen das Gesetz sollen von den örtlichen Ordnungsbehörden geahndet werden. Die Geldbußen sollen dabei zwischen fünf und 1.000 Euro liegen.
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