Mehr als ein Drittel von ihnen wird bereits in allgemein bildenden Schulen unterstützt.“
Die Verordnung tritt am 1. August 2008 in Kraft. Die Änderungen ergeben sich aus dem neuen Schulgesetz sowie der Weiterentwicklung der Sonderpädagogik.
So wird der strukturelle Wandel von der traditionellen Sonderschule zum Förderzentrum unterstrichen, das auf die unterschiedlichen Anforderungen im Rahmen einer sich verändernden Bildungslandschaft flexibel reagieren kann. Unter anderem können Förderzentren verstärkt präventiv tätig werden, wenn bei einer Schülerin oder einem Schüler sonderpädagogischer Förderbedarf zwar noch nicht formal festgestellt, aber absehbar ist. Auch im vorschulischen Bereich werden Kinder insbesondere in den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen unterstützt. Im Bereich der Integration wird insbesondere die enge Zusammenarbeit zwischen Förderzentren und allgemein bildenden sowie berufsbildenden Schulen hervorgehoben.