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Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave zu Beurlaubungen von Einschulungskindern: "Das Wohl des Kindes ist der Maßstab."

(lifePR) (Kiel, )
Bei der Wahl des Einschulungszeitpunktes steht auch nach dem neuen Schulgesetz das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. "Daher ist für Schulanfängerinnen und Schulanfänger eine zeitlich begrenzte Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen natürlich möglich", sagte Bildungsministerin Ute Erdsiek-Rave heute (5. Juni) in Kiel. So solle zum Beispiel bei früh geborenen Kindern der ursprünglich errechnete spätere Geburtstermin als Geburtstag bei der Ermittlung der Schulpflicht herangezogen werden. Allerdings sei die Zahl der Beurlaubungsanträge für das Schuljahr 2007/08 im Vergleich zur Gesamtzahl an Einschulungskindern sehr gering.

"Grundsätzlich sollen alle schulpflichtigen Kinder auch in die Schule gehen, denn dort werden sie am effektivsten gefördert. Dieser Meinung haben sich die Eltern in Schleswig-Holstein offensichtlich angeschlossen", sagte die Bildungsministerin. Die insgesamt 87 Beurlaubungsanträge für das kommende Schuljahr entsprechen 0,32 Prozent der 27.169 Einschulungskinder. Zu Beginn des Schuljahres 2006/07 wurden noch 862 Kinder zurückgestellt.

Nach dem neuen Schulgesetz soll jedes schulpflichtige Kind auch eingeschult werden. Eine veränderte Arbeit in der Schuleingangsphase, also in den ersten zwei Jahrgangsstufen, bietet allen Kindern gute Startchancen. Je nach individueller Entwicklung kann sie in ein, zwei oder drei Jahren durchlaufen werden. Der Stichtag für den Beginn der Schulpflicht ist auch im neuen Schulgesetz der 30. Juni des Jahres, in dem die Kinder sechs Jahre alt werden.
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