Im laufenden Vorbereitungsprozess des nächsten Schuljahres haben die vier Staatlichen Schulämter im Land bereits ihre Budgets für das kommende Schuljahr erhalten. Diese Budgets wurden für eine rechnerisch 100%ige Unterrichtsversorgung berechnet und zur Verfügung gestellt. Die Schulämter arbeiten aktuell an den Planungen für die Schulen im jeweiligen Schulamtsbereich. In Kenntnis der genauen Bedarfssituation kann bis spätestens zum 2. Schultag von Seiten der Staatlichen Schulämter genau reagiert werden. Veränderungen können beispielsweise in leichten Abweichungen zur vorher prognostizierten und geplanten Schülerzahl auftreten, z.B. weil Schüler, die an einer anderen Schule eingeplant waren noch kurzfristig umziehen und zum 1. Schultag eine andere Schule besuchen. Dazu wird innerhalb dieses Budget auf eine kleine Reserve von den Staatlichen Schulämtern, wie im vergangenen Schuljahr, zum Schuljahresbeginn zurückgegriffen. Infolgedessen können diese eine Nachsteuerung im Interesse der kontinuierlichen Beschulung bzw. gemäß den Veränderungen, die bis zum Schuljahresbeginn möglich sind, ausgleichen.
*Damit wird für alle Schulen eine gerechte Schülerbezogene Mittelverteilung gesichert. Dieses Verfahren hat sich zum Schuljahresbeginn 2010/2011 als zuverlässig erwiesen*, so Minister Tesch.