Minister Tesch: "Ich freue mich, dass wir mit dem Inkrafttreten des Weiterbildungsförderungsgesetzes wir Bewährtes fortführen und aus den Erfahrungen der letzten Jahre heraus neue Akzente setzen können. Dies ist notwendig geworden, da das bislang geltende Weiterbildungsgesetz aus dem Jahr 1994 an einigen Stellen unnötigen Bürokratieaufwand erzeugt, nicht anwenderfreundlich und nicht mehr zeitgemäß ist. Der Erlass der neuen gesetzlichen Regelung ermöglicht mehr Transparenz und Aktualität. Zeitgemäße gesetzliche Rahmenbedingungen sind notwendig, um die Prämisse "Lernen als Lebensprinzip weiter voranzubringen."
Zu modifizieren war unter anderem die Definition des Weiterbildungsbegriffes, sowie eine deutliche Absenkung und Festschreibung der Altersgrenze auf 14 Jahre. Im Rahmen von weiterführenden Angeboten in Ganztagsschulen soll die Altersgrenze ganz entfallen. Weiterbildungseinrichtungen können so ihre Bildungsangebote auch Schülerinnen und Schülern zukommen lassen.
Einrichtungen der Weiterbildung erhalten auch weiterhin die Möglichkeit der staatlichen Anerkennung. Dieses Instrument stellt für die Teilnehmenden eine wertvolle Orientierungshilfe bei der Auswahl von Weiterbildungsangeboten dar. Jedoch wird das Verfahren der staatlichen Anerkennung reformiert und der Bürokratieaufwand spürbar verringert.
Ein Schwerpunkt der Arbeit der Weiterbildungsanbieter wird die Vermittlung von Demokratie und Toleranz sein. Junge Menschen sollen befähigt werden, aktive Bürgerschaft und gesellschaftliche Partizipation zu leben. Der Entwurfstext des Gesetzes stellt in diesem Kontext heraus, dass Weiterbildungsangebote der Bekämpfung rassistischer und anderer extremistischer Bestrebungen dienen sollen. Um diesem Anspruch gerecht werden zu können, muss sichergestellt werden, dass die Weiterbildungsanbieter auf der Grundlage der freiheitlichen demokratischen Grundordnung arbeiten. Aufgrund dessen wird mit Erlass des Weiterbildungsförderungsgesetzes ein schriftliches Bekenntnis der einzelnen Weiterbildungsträger zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung gefordert werden, die sogenannte "Extremismusklausel".
"Weiterbildung darf sich nicht mehr wie bisher nur an Erwachsene richten, sondern muss auch für Jugendliche zugänglich gemacht werden, um ihnen ergänzende Bildungsangebote zu ermöglichen. Davon verspreche ich mir eine Ausweitung insbesondere der zusätzlichen und passgenauen Angebote der politischen Bildung. Die Vielfalt der Weiterbildungslandschaft ermöglicht dabei eine Weiterbildung im Rahmen der ganz persönlichen Interessen, losgelöst vom Klassenverband und über Altersgrenzen hinweg", so Tesch weiter.