Damit wird der Planungszeitraum für die Schulentwicklungspläne, der gegenwärtig am 31.07.2012 endet, um ein Jahr bis zum Ende des Schuljahres 2012/13 verlängert. Minister Tesch: *Mit dieser Regelung haben die neuen Kreistage mehr Zeit, das künftige Schulnetz in ihren zu bildenden Kreisen ausgewogen und verantwortungsvoll abzustimmen.*
Im September 2011 werden nach dem Kreisstrukturgesetz die neu gebildeten Landkreise auch weiterhin die Verantwortung für die Gestaltung ihres Schulnetzes wahrnehmen. Da sich die rechtzeitige Fortschreibung der Schulentwicklungspläne vor Ablauf des Planungszeitraumes und die Konstituierung der neuen Kreistage zeitlich überschneiden werden, hat das Bildungsministerium nach Prüfung der rechtlichen und praktischen Möglichkeiten einer Verlängerung der derzeit geltenden Schulentwicklungspläne ermöglicht. Die dazu notwendige Änderungsverordnung ist bereits kurz vor der Fertigstellung.