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MinisterTesch: Administrative und rechtliche Hürden abbauen, um den Erhalt der einzigartigen Kulturlandschaft denkmalgeschützter Parkanlagen zu sichern

(lifePR) (Schwerin, )
Aus Anlass der jüngsten Berichterstattung über die Gefährdung der historischen Guts- und Herrenhäuser in Verbindung mit den umliegenden denkmalgeschützten Parkanlagen erklärt der Minister für Bildung, Wissenschaft und Kultur, Henry Tesch:

Mecklenburg-Vorpommern verfügt über ein bundesweit einzigartiges Kulturerbe, die durch die Schlösser und Herrenhäuser mit den umgebenden Parkanlagen geprägte Landschaft.

Nirgendwo in Deutschland gibt es eine derart in der Fläche erhaltene Kulturlandschaft historischer Parkanlagen.

Allerdings sind erst etwa 40 Prozent der rund 600 denkmalgeschützten Parkanlagen bislang gesichert.

Die etwa 360 anderen benötigen eine grundlegende Sanierung.

Dies ist nur durch den engagierten Einsatz privater Investoren möglich. Neben zahlreichen finanziellen und steuerlichen Fördermöglichkeiten für privates Engagement ist es unabdingbar, vor allem administrative und rechtliche Hürden abzubauen, um eine Sanierung dieser Anlagen zu ermöglichen.

Ein häufig unüberwindbares Hindernis für Eigentümer und Investoren ist die bislang auf der Grundlage des Landeswaldgesetzes vorgesehene Möglichkeit, die Investoren, wenn sie nach Jahrzehnten verwilderte denkmalgeschützte Parkanlagen wieder in ihren ursprünglichen Zustand versetzen wollen, zu Ausgleichsmaßnahmen, z.B. zu Aufforstungsmaßnahmen an anderer Stelle, zu verpflichten. Die damit verbundenen Mehraufwendungen schrecken Investoren von vornherein ab und hindern viele Investoren an der Sanierung dieses wertvollen Kulturerbes.

Deshalb setze ich mich dafür ein, dass als Ergebnis der gegenwärtigen Beratungen zur Novellierung des Landeswaldgesetzes im Landtag im Gesetz steht: Die Wiederinstandsetzung denkmalgeschützter Parkanlagen ist bedingungslos ausgleichsfrei.*

Minister Tesch betonte, engagierten Investoren dürften beim Erhalt unseres Kulturerbes keine zusätzlichen Belastungen auferlegt werden, die die ohnehin schwierige Sanierung erschweren.
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