*Es ist sehr erfreulich, dass das Amt des Kanzlers an den Hochschulen des Landes wieder als Amt auf Lebenszeit angelegt ist. Diese Regelung trat mit der Ende 2010 vom Landtag beschlossenen Novelle des Landeshochschulgesetzes zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Ich halte das für einen bedeutenden Fortschritt gegenüber der bisherigen gesetzlichen Vorgabe, die aus dem Jahr 2002 stammt. Die Arbeit der Hochschulverwaltung, die der Wissenschaft als kompetenter Dienstleister zur Seite steht, ist vielfachen Forderungen nach Professionalisierung ausgesetzt. Der Lebenszeit-Kanzler ist dafür ein wichtiger Baustein*, so der Staatsekretär.
Dr. Neukirchen folgt als Kanzler der Universität Rostock Dagmar Börner nach, die als langjährige stellvertretende Kanzlerin und Kanzlerin am 17.03.2011 in den Ruhestand verabschiedet wurde.