Schon in wenigen Wochen werde das Sozialgericht Itzehoe eine erhebliche Zuständigkeitserweiterung erfahren, sagte Schmidt-Elsaeßer. Der Grund sei die seit Januar 2005 bestehende Zuständigkeit für die Verfahren nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) und dem SGB XII (Sozialhilfe). Das bisher allein zuständige Sozialgericht Schleswig habe die Prozessflut mit den derzeit eingesetzten neun Richterinnen und Richtern nicht länger alleine bewältigen können. „Wir haben uns deshalb entschieden, auch die Sozialgerichte in Lübeck und in Itzehoe mit der Rechtsprechung in diesem Bereich zu betrauen“, sagte der Staatssekretär.
Das Sozialgericht Itzehoe werde ab dem 1. Juli für die Verfahren aus den Kreisen Dithmarschen, Pinneberg und Steinburg zuständig sein und bekomme zweieinhalb zusätzliche Richterstellen und zusätzliches Servicepersonal. „Damit wurde die Zuständigkeitserweiterung auf das Sozialgericht Itzehoe erst möglich“, sagte Schmidt-Elsaeßer.