Der Landwirtschaftsminister wies darauf hin, dass die wesentlichen Stellungnahmen aus der Verbandsanhörung in den Generalplan eingeflossen seien. "Weitere Stellungnahmen werden zudem als Anregungen in der Umsetzungsphase berücksichtigt", sagte er.
Das Bundesgesetz zum vorbeugenden Hochwasserschutz und die Hochwasserereignisse der letzten Jahre an der Elbe und im Binnenland waren die Auslöser für den jetzt aufgestellten Plan. Grundlegende Informationen über bestehende Risiken und Strategien zur Vermeidung oder Verringerung von Hochwasserschäden sollen in der Zukunft dazu beitragen, dass sich Betroffene vor Hochwasserschäden besser schützen können. Daneben ist die Überprüfung, Ausweisung und Festsetzung von Überschwemmungsgebieten und gefährdeten Gebieten als weiteres wichtiges Ziel der Umsetzung bis 2012 zu nennen.
Nach derzeitiger Einschätzung besteht in Schleswig-Holstein an ca. 1.400 Kilometern Gewässerlänge ein erhöhtes Risiko, also an ca. 25 Prozent des Gewässernetzes. Welche Auswirkungen dabei der Klimawandel auf den Hochwasserschutz in Schleswig-Holstein hat, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Berichte des Umweltbundesamtes vom Januar 2007 zu regionalen Klimaänderungen bestätigen und präzisieren die bisher allgemeinen Beobachtungen zum Klimawandel.
Modellrechnungen zeigen, dass Niederschläge sowohl an den Küsten als auch im Binnenland im Winter zunehmen und im Sommer abnehmen dürften. Weitere Untersuchungen werden auch in Schleswig-Holstein zu möglichen Anpassungen führen.
Für die Überprüfung der von Hochwasser gefährdeten Bereiche hat das Landwirtschaftministerium ca. 2,5 Millionen Euro eingeplant.
Die Umsetzung des Generalplans soll durch die bewährte frühzeitige Beteiligung und Abstimmung mit Vertretern der Wirtschaft, der Landwirtschaft, der Wasser- und Bodenverbände, der kommunalen Spitzenverbände und des Naturschutzes erfolgen.