Auch die Kommunen stellen nach derzeitigem Stand 31 zusätzliche Stellen für Schulpsychologinnen und Schulpsychologen bereit. Die Zahl der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen erhöht sich daher deutlich. Bisher standen 71 Landesstellen und gut 100 kommunale Stellen zur Verfügung. Land und Kommunen stellen in Zukunft mehr als 255 Stellen bereit. Darüber hinaus werden die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen in manchen Kommunen durch weiteres pädagogisch oder sozialpädagogisch qualifiziertes Personal unterstützt.
Die zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden abgestimmte Mustervereinbarung enthält unter anderem Aussagen zu den Aufgaben, zur Organisation und zum Einsatzmanagement. Ministerin Barbara Sommer: „Konkrete Arbeitsbereiche sind beispielsweise die individuelle Förderung, die Prävention und Intervention bei auffälligem Verhalten einschließlich des Krisenmanagements sowie die Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung von Schulleitungen und Beratungslehrkräften.“
Die Mustervereinbarung sieht auch vor, dass in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt eine Schulpsychologin und ein Schulpsychologe eine gesonderte Ausbildung im Krisenmanagement (Notfallpsychologie) erhält. Gemeinsam mit den beiden Gemeindeunfallversicherungsverbänden, der Landesunfallkasse und den kommunalen Spitzenverbänden wurden „Empfehlungen zur schulpsychologischen Krisenintervention in Schulen in Nordrhein-Westfalen“ entwickelt. Ministerin Barbara Sommer: „Ich danke den Gemeindeunfallversicherungsverbänden, der Landesunfallkasse und den kommunalen Spitzenverbänden für das ausgezeichnete Ergebnis. Die Schulen werden von der Umsetzung der Empfehlungen profitieren.
Notfallpsychologisch qualifizierte Schulpsychologinnen und Schulpsychologen sowie deren Einbettung in eine regionale und überregionale Kooperationsstruktur sorgen für ein flächendeckend wirksames Angebot schulpsychologischer Krisenintervention.“
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung wird darüber hinaus allen Schulen ein Handbuch zur Verfügung stellen, das konkrete Hinweise für den Umgang mit Notfallsituationen enthält.
Unter www.schulministerium.nrw.de gibt es Informationen zur Schulpsychologie und zur Beratung in der Schule. Dort sind auch die Erlasse, die Mustervereinbarung und die Empfehlungen zur Krisenintervention zu finden. Weiterführende Informationen gibt es auch unter www.schulpsychologie.de und unter
www.learnline.nrw.de/....