Lehrerinnen und Lehrer waren in den Schuljahren von 1997/1998 bis zum ersten Halbjahr 2003/2004 verpflichtet worden, jeweils eine Stunde mehr zu unterrichten, als es ihrer Pflichtstundenzahl entsprach. Dieses "Guthaben" wird für Grundschulen und Berufskollegs ab dem Schuljahr 2008/2009, für Weiterbildungskollegs und Studienkollegs für ausländische Studierende ab dem Schuljahr 2010/2011 und für die übrigen Schulen ab dem Schuljahr 2009/2010 in Form einer Pflichtstundenermäßigung von einer Stunde pro Jahr zurückgezahlt.
Mit der zusätzlichen Regelung, auf die sich Ministerin Sommer und die Lehrerorganisationen verständigt haben, erhalten Lehrerinnen und Lehrer nun die Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Möglichkeit, die Rückgabe der Vorgriffsstunden weitgehend frei zu gestalten. Das bedeutet zum Beispiel, dass eine Lehrerin oder ein Lehrer sich dafür entscheiden kann, in einem Schuljahr das komplette Guthaben an Vorgriffsstunden ermäßigt zu bekommen, statt eine Stunde weniger über mehrere Jahre zu verteilen.
Durch die Flexibilisierung wird der Anspruch auf Rückgewährung nicht in Frage gestellt. Es handelt sich hier um ein Angebot. Für Lehrerinnen und Lehrer, die dieses nicht in Anspruch nehmen wollen, bleibt es selbstverständlich bei dem derzeit in der Verordnung vorgesehenen Ausgleich.
Die Lehrerorganisationen zeigen sich erfreut, dass für die Rückgabe der Vorgriffsstunden ab dem Schuljahr 2010/2011 eine individuelle Gestaltung in Betracht komme. So könnten die Vorgriffsstunden nicht nur geblockt, sondern auch mit Unterbrechungen auf mehrere Jahre verteilt werden.