Voraussetzung für die besondere Zuwendung für Haftopfer ist eine Mindesthaftdauer von sechs Monaten als politischer Verfolgter in der ehemaligen DDR. Die besondere Zuwendung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Die volle monatliche Rente beträgt 250 Euro, wenn ein Einkommen von weniger als 1.041 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 1.388 Euro (Personen in fester Partnerschaft) erzielt wird. Darüber hinausgehende Einkünfte werden auf den Zuwendungsbetrag (250 Euro) in voller Höhe angerechnet.
DDR-Haftopfer mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein und mit einer Bescheinigung nach §10 Abs. 4 des Häftlingshilfegesetzes können ihren Antrag beim Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein Außenstelle Kiel Gartenstraße 7 24103 Kiel stellen. Haftopfer, die sich für antragsberechtigt halten, sollten schon jetzt formlose Anträge stellen, um ihre Ansprüche zu sichern.
Weitere Informationen finden Sie auch unter www.schleswig-holstein.de, Suchwort: „Soziales Entschädigungsrecht“