„Wenn Hilfen aus Unkenntnis nicht gewährt werden, behindern zuständige Stellen bereits benachteiligte Personen;“ sagte Dr. Ulrich Hase, Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderung „leider erfahre ich dies in meiner Tätigkeit häufig.“ Daher unterstütze er die angestrebte engere Zusammenarbeit zwischen Heilpädagogen und Kostenträgern. „Ich fordere die Jugend- und Sozialbehörden auf, die zögerliche Bewilligungspraxis zu überprüfen, damit behinderte Menschen nicht weiter benachteiligt werden“ betonte Hase.
Die Anerkennung des heilpädagogischen Berufsbildes ist unstrittig. „Dennoch wissen Hilfsinstanzen wie Sozial- und Jugendbehörden zu wenig über das Spektrum heilpädagogischer Tätigkeiten“ berichtete Tagungsleiterin Birgit Taupitz. Deshalb werde der Fachverband die Ausbildung künftiger Heilpädagogen auf eine engere Zusammenarbeit mit den Kostenträgern ausrichten.
„Oft scheitert rechtzeitige und wirkungsvolle Hilfe an den handelnden Personen bei den Kostenträgern wie Jugend- und Sozialbehörden“, stellte Bundesgeschäftsführer Wolfgang van Gulijk fest. Heilpädagogen unterstützen alle Menschen mit Beeinträchtigungen in der medizinischen Vor- und Nachsorge, Pflege, Versorgung und Förderung.