1. Wegen der Ermittlungen im Zuge des Verdachts auf fahrlässiger Körperverletzung verlangte die Staatsanwaltschaft von Vattenfall die Nennung des Namens des Reaktorfahrers, der eine Atemschutzmaske trug.
2. Vattenfall hätte jederzeit durch Herausgabe des Namens an die Staatsanwaltschaft einen Polizeieinsatz im Kernkraftwerk verhindern können.
3. Weil Vattenfall selbst den Namen nicht an die Staatsanwaltschaft gab, wandte sich die Staatsanwalt im Rahmen eines Amtshilfeersuches an das Sozialministerium.
4. Am Donnerstag Nachmittag hatte das Sozialministerium nach tagelangem Drängen die Namen vom Schichtleiter und 2 Reaktorfahrern ermittelt, die am 28.6. im Dienst waren.
Unbekannt war jedoch, wer von Ihnen die Atemschutzmaske aufgesetzt hatte.
5. Mit dem Fax vom Donnerstag, 12.7. 07 hat das Sozialministerium den Betreiber um diese fehlende Information zu dem Reaktorfahrer mit der Atemschutzmaske und um Zustimmung für die Weitergabe der Namen an die Staatsanwaltschaft gebeten. Hintergrundinfo: Ohne Prüfung können personenbezogene Daten des Kernkraftwerksbetreibers nicht ohne dessen Einverständnis - wie im Fax vom 12.7. gefordert - vom Ministerium weitergegeben werden. In der Vergangenheit hatte Vattenfall bereits zweimal mit Klagen das Ministerium an der Informationsweitergabe an Dritte gehindert.
6. Dieses Fax erhielt auch die Staatsanwaltschaft, die somit informiert war, dass Namen von mehreren Mitarbeitern dem Sozialministerium vorlagen.
7. Vattenfall hat bis zum Polizeieinsatz durch die Staatsanwaltschaft weder die fehlende Information nachgeliefert, noch einer Weitergabe der Namen zugestimmt. Außerdem hat Vattenfall selbst die Namen nicht weitergegeben.
8. Auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft einen Polizeieinsatz im Kernkraftwerk Krümmel durchzuführen, hat die Atomaufsicht keinerlei Einfluss genommen.
Die Sozialministerin kannte zum Zeitpunkt der Landtagsdebatte nicht den Namen des Reaktorfahrers, der eine Atemmaske trug. Die seit Donnerstag, 12.7, vorliegenden Namen der Mitarbeiter der Reaktorwarte konnte wegen der fehlenden Einwilligung von Vattenfall nicht an die Staatsanwaltschaft oder an dritte weitergegeben werden. Dem Sozialministerium wurde erst am 16.7. der Namen des Reaktorfahrers, der einen Atemmaske trug, mitgeteilt.