„Die Einführung des Energieausweises ist für die Wirtschaft doppelt interessant: Der Energieberater ist zum einen ein neues Betätigungsfeld im Dienstleistungsbereich. Zum anderen kann gerade die mittelständische Wirtschaft positive Auswirkungen und Aufträge durch die Umsetzung der Modernisierungsempfehlungen erwarten“, sagte Seidel.
Im Oktober tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) voraussichtlich in Kraft. Darin ist geregelt, dass künftig bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden und Wohnungen ein Energieausweis über die energetischen Gebäudeeigenschaften informieren muss. Auch in vielen öffentlichen Gebäuden muss ein Energieausweis öffentlich Auskunft über den Energiestatus geben. „Der effiziente Umgang mit Energie erreicht zunehmend auch das Handwerk. Energiesparendes Bauen wird für die Branche zu einem Wettbewerbsfaktor“, sagte Seidel.
So genannte „Modernisierungsempfehlungen“ in den Ausweisen geben außerdem Hinweise für kostengünstige Verbesserungen, um in Gebäuden eine höhere Energieeffizienz zu erreichen.