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Behandlung von Patienten mit noch nicht zugelassenen Heilmethoden

UK S-H-Aufsichtsrat und Universität Kiel setzen Experten-Komitee ein

(lifePR) (Kiel, )
Nach der öffentlichen Diskussion um die Behandlung eines leberkranken arabischen Patienten am UK S-H mit einem individuellen Heilversuch (der nach interner Beratung nicht durchgeführt worden war) haben sich Wissenschafts-Staatssekretär Jost de Jager und die Medizinische Fakultät auf ein gemeinsames Vorgehen in solchen Fällen geeinigt. Danach soll künftig bei der Anwendung von Therapien, deren Nutzen noch nicht bewiesen ist und an denen ein erhebliches wissenschaftliches Interesse besteht, zuvor eine Beurteilung durch ein spezielles Komitee der Fakultät erfolgen, das als "medical governance committee" bezeichnet wird. Dadurch soll sowohl die Anwendung der Forschungsmethode als Heilversuch in verzweifelten Fällen noch einmal beurteilt werden, als auch die Frage der Berechnung der entstehenden Kosten.

Wissenschafts-Staatssekretär Jost de Jager sagte heute (4. Oktober) vor dem Sozialausschuss des Landtages: "Das Komitee wird den Ärzten des UKSH helfen, in solchen kritischen Situationen die richtigen Entscheidungen zu treffen und die Grenze zwischen von Steuergeldern finanzierter Forschung und Kostenersatz für den Einsatz wissenschaftlicher Erkenntnisse richtig zu definieren."

Die Medizinische Fakultät hat dazu eine unabhängige GutachterKommission eingesetzt, die sich aus den Dekanen, dem Vorsitzenden der Ethik-Kommission und zwei externen Gutachtern zusammensetzt. Von dieser Kommission erwartet sich die Fakultät Vorschläge für ein Konzept zum Aufbau eines medical governance committee und zur Neustruk-turierung des Bereiches an der Schnittstelle zwischen Therapieforschung und kommerzieller Krankenversorgung. Dekan Prof. Michael Illert: "Das medical governance committee der Fakultät verstärkt die Rolle Kiels als Avantgarde der deutschen Hochschulmedizin, da wir mit ihm erstmalig diesen wichtigen Bereich verbindlich regeln können".
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