Darüber hinaus hat die Konferenz zur Absicherung der Belange der Länder bei der Teilprivatisierung Änderungen des Gesetzentwurfs in folgenden Teilbereichen gefordert:
- Sicherstellung von Bestand und Leistungsfähigkeit des Netzes in der Fläche
- Vermeidung einer stärkeren Belastung der Länderhaushalte
- Gewährleistung der nötigen verkehrspolitischen Einflussnahmemöglichkeiten
- Ausschluss eines nachteiligen Einflusses des Kapitalmarktes auf Schieneninfrastruktur und Verkehrsangebot
- Einbeziehung der Länder in die Verhandlung der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, die zu einem besseren Netzzustand führen soll
- Stärkung der Bundesnetzagentur zur Sicherung des Wettbewerbs auf der Schiene
Wie Austermann weiter sagte, unterstütze er darüber hinaus die Forderung der Bau- und Autoindustrie, die bundeseigene "Verkehrsinfrastruktur-Finanzierungsgesellschaft" (VIFG) zur Aufnahme von Krediten zu ermächtigen. "Dank unserer gemeinsamen Initiative hatte die Verkehrsministerkonferenz bereits im vergangenen November den Bund aufgefordert, die VIFG kreditfähig zu machen und dadurch das Potenzial für Infrastrukturmittel zu erhöhen", so der Wirtschaftsminister.
Durch eine Übertragung der rund fünf Milliarden Straßenbaumittel des Bundes auf die VIFG - inklusive der rund drei Milliarden aus LKW-Maut - sowie deren Kreditermächtigung könnte das Investitionsvolumen jährlich auf rund zehn Milliarden Euro verdoppelt werden. Austermann: "Dies wäre ein wirksames ,Lückenschlussprogramm' - nicht nur für den Bundeshaushalt, sondern auch für die deutschen Infrastrukturprojekte."