Hierzu ist sie gemäß §20 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet. Die Netznutzung für den November ist wie immer fristgerecht im Vorfeld bezahlt. Die Belieferung unserer Kunden geht wie gewohnt weiter."
Hintergründe und Fakten:
- Der alte sog. Lieferantenrahmenvertrag für UPG United Power & Gas ("Care-Energy") endet am31. Oktober 2013 um 23.59 Uhr. Unmittelbar danach tritt ein neuer Lieferantenrahmenvertrag ab dem 1. November 2013 0.00 Uhr zwischen United Power & Gas ("Care-Energy") und der Netz Leipzig GmbH in Kraft.
- Die Netz Leipzig GmbH ist gemäß §20 Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet den von der United Power & Gas ("Care-Energy") eingereichten neuen Vertrag anzunehmen ("Kontrahierungszwang"), zumal die Netznutzung für den November 2013 durch UPG United Power & Gas ("Care-Energy") bereits vollständig bezahlt ist.
- "Care-Energy" versorgt seine Kunden also wie bisher durchgängig weiter. Kein Kunde von "Care-Energy" befand sich durch die Kündigungen von Netz Leipzig GmbH zu irgendeinem Zeitpunkt in der Grundversorgung oder wird in die Grundversorgung fallen.
- UPG United Power & Gas ("Care-Energy") ist allen Verpflichtungen zur Zahlungen von Netznutzungsentgelten an die Netz Leipzig GmbH stets vollständig nachgekommen. Die Netznutzung wurde immer vor Beginn der Netznutzung bezahlt, dies gilt insbesondere für den Oktober 2013 und den bevorstehenden November 2013.
- Das Landgericht hat die gegen die Netz Leipzig GmbH ergangene einstweilige Verfügung zur Netznutzung durch "Care-Energy" im Oktober und damit die Rechtsposition von "Care-Energy" und nicht von Netz Leipzig GmbH bestätigt. Die Netz Leipzig GmbH hatte den Vertrag bereits deutlich früher kündigen wollen, das Landgericht hat bestätigt, dass diese Kündigung zum damaligen Zeitpunkt rechtswidrig war. Die Kündigung zum 31. Oktober 2013 ist formal korrekt, hat aber leine Auswirkungen wegen des unmittelbar einsetzenden neuen Lieferantenrahmenvertrags.
- Kunden im Netzgebiet Leipzig, die in den kommenden Tagen Post von der Netz Leipzig GmbH und dem Grundversorger bekommen, können diese Schreiben, wie bisher, ignorieren. Sie haben keine Rechtswirkung und die Kunden befinden sich nicht in der Grundversorgung, sondern in der Versorgung durch "Care-Energy".
- Die von Netz Leipzig GmbH vorgenommene fristgerechte Kündigung hat keine Auswirkungen, denn unmittelbar nach Ende des alten Lieferantenrahmenvertrags tritt der neue Lieferantenrahmenvertrag mit UPG United Power & Gas ("Care-Energy"), den die Netz Leipzig GmbH akzeptieren muss, in Kraft.