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Gestern Bayern Werk AG, heute Delitzsch Netz GmbH - Geht die Schädigung von Care-Energy noch dreister?

Trotz Vorauszahlung bis zum 30.11.2013 trennt die Delitzsch Netz GmbH Care-Energy Kunden vom Netz

(lifePR) (Hamburg, )
Care-Energy sieht sich als Energiedienstleister in der Pflicht, für Kunden das optimale Ergebnis in der Energieversorgung zu gewährleisten. Entsprechend fordern wir für unsere Kunden eigene Netznutzungsverträge von allen Versorgungsnetzbetrieben an.

Diese Lösung wird bereits von allen Großabnehmern und zahlreichen Mittelständlern genutzt und bietet den Kunden folgende Vorteile:

1.) Der beim Kunden installierte Zähler ist größtenteils Eigentum des Netzbetriebes. Der Netzbetrieb sendet Ablesekarten und oft sogar Begrüßungsschreiben direkt an den Kunden, obwohl der Kunde in keinerlei vertraglichem Verhältnis zum Netzbetrieb steht.
2.) Im Falle einer Störung des Netzes oder eines Ausfalls mit Wiederinbetriebnahme kann es geschehen, dass elektrische Geräte durch Überspannung defekt werden. Auf Grund des fehlenden Vertragsverhältnisses mit dem Netzbetrieb ist die Haftungsfrage nicht geklärt.
3.) Falls der Stromzähler einen Defekt aufweist oder sogar falsch misst, ist ebenfalls unklar, wer haftet oder schadensersatzpflichtig ist, da ohne eigenen Netznutzungsvertrag kein direktes Vertragsverhältnis zwischen Kunde und Netzbetrieb besteht.
4.) So der Kunde oder Care-Energy einen Messdienstleister beauftragen möchte, z.B. zur Installation eines Smart-Meters, ist dies ohne einen Netznutzungsvertrag nicht möglich, da auch die Messstelle in einem "vertragslosen" Zustand ist. Obwohl die Wahl eines Messstellenbetriebes und dieser Markt zum Wohl des Kunden liberalisiert sind, entsteht ohne eigene Netznutzungsverträge kein Wettbewerb, weil die Netzbetriebe Konkurrenz verhindern können.
5.) Auch wenn der Kunde bei einem Anbieterwechsel Schulden beim Energielieferanten hat und vor einer Stromsperre steht (diese Drohung erhalten jährlich 7.000.000 Bürger bundesweit), kann das Netz, so dieses bezahlt ist, die Stromzufuhr nicht unterbrechen, sofern ein eigener Netznutzungsvertrag besteht. Kunden mit Schulden bei einem Energielieferanten würden in solchen Situationen automatisch in die Grundversorgung fallen. Der Netznutzungsvertrag ist also eine Chance für verschuldete deutsche Haushalte, die Energieversorgung aufrecht zu erhalten.
6.) Der Netzbetrieb prognostiziert den Verbrauch an der Abnahmestelle des Kunden und nicht der Energielieferant. Demnach hat sich auch der Netzbetrieb für falsche Verbrauchsprognosen gegenüber dem Kunden zu verantworten, ohne eigenen Netznutzungsvertrag kann sich der Kunde bei überhöhten Prognosen weder beschweren noch finanzielle Forderungen gegen den Netzbetrieb geltend machen.

Weitere wichtige Fakten zu Netznutzungsverträgen für die Endkunden:

Der Energiepreis in Deutschland beinhaltet immer die Stromsteuer und die EEG Umlage. Diese werden vom Energielieferanten entrichtet und im Regelfall weiterbelastet.

Der Netzpreis beinhaltet immer die Konzessionsabgabe, KWK-Umlage, Offshore-Umlage, §19 StromNEV, die Mess-, Grund- und Abrechnungspreise. Diese Zahlungen werden vom Netzbetreiber geleistet und im Regelfall weiter belastet.

Gemäß einer Vielzahl von Gerichtsbeschlüssen ist der Letztverbraucher NICHT an GPKE Prozesse und Bundesnetzagenturbeschlüsse zur Marktkommunikation gebunden und hat das Recht auf eine papiermäßige Kommunikation. Ein Privathaushalt mit einem eigenen Netznutzungsvertrag erhält die Rechnung also in einer normalen Form, da gemäß § 14 Umsatzsteuergesetz der Netzbetreiber verpflichtet ist eine Rechnung in Papierform zu erstellen, welche für den Kunden einfach, nachvollziehbar und klar verständlich ist.

Der Netzbetrieb ist mit Netznutzungsvertrag durch Letztverbraucher an die geltenden Verbraucherschutzgesetze gebunden, da der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird - dies bedeutet zusätzliche Rechte und zusätzlichen Schutz für die Kunden.

Kunden mit einem eigenen Netznutzungsvertrag haben die Möglichkeit bei ALLEN Energiehändlern zu kaufen, was den Wettbewerb weiter bestärkt. Regionale Ausschlüsse vom Angebot, beispielsweise für besonders günstige Anbieter, sind somit unmöglich.

Die Regelung über einen eigenen Netznutzungsvertrag zusätzlich zum Energieliefervertrag zu verfügen, ist beispielsweise in Österreich seit Langem Standard und hat sich bewährt. 2 Verträge bedeuten doppelte Sicherheit für den Kunden.

Grundsätzlich schreiben Netzbetriebe wie Energielieferanten dem Kunden eine Jahresrechnung und fordern monatliche Abschläge. Da die Netzbetriebe im Regelfall diese Abschläge direkt vom Konto des Kunden einziehen, entfällt mit geringem Aufwand das Risiko, durch Vorkassenmodelle Geld zu verlieren.

Mit einem eigenen Netznutzungsvertrag erlangt der Kunde endlich absolute eine Markttransparenz und Vergleichbarkeit der Energiepreise, da die Energiepreise bundesweit gleich sind, nicht jedoch die Netzkosten.

Der Abschluss eigener Netznutzungsverträge ist auch ein Zeichen den positiven Trend zur Rekommunalisierung der Energienetze zu unterstützen. So werden die Netzbetreiber wie in Zukunft auch in Hamburg, verpflichtet, ihren Kunden Betreuung und Service zu bieten statt nur Gelder zu kassieren.

Spezielle Netztarife wie beispielsweise Nachttarif, Wärmepumpentarif oder Nachtspeichertarife sind nur bei eigenem Netznutzungsvertrag oder Energiebezug beim Regionalversorger möglich. Mit einem eigenen Netznutzungsvertrag hat jeder Kunde das Recht, durch den Netzbetreiber von diesen Möglichkeiten zu profitieren.

Care-Energy ist als Energiedienstleister verpflichtet seine Kunden auf diese Vorteile hinzuweisen. Wer dies als Energieberater oder Dienstleistungsunternehmen im Energiebereich nicht tut, berät unserer Meinung nach falsch. Solche Fehlberatungen kommen bei den geschulten Care-Energy Beratern nicht vor, wir informieren in den Kundenberatungen ausführlich. Wir setzen nach Abschluss des Netznutzungsvertrags durch den Kunden oder im Auftrag des Kunden alle notwendigen Schritte für den Kunden um.

Unser Einsatz für unsere Kunden, also die Verbraucher, scheint verschiedene Netzbetriebe ob möglicher Mehrarbeit zu verängstigen. So reagiert beispielsweise die Delitzsch Netz GmbH auf diese verbraucherschützende Maßnahme mit einem dreisten Angriff auf unser Unternehmen:

Die Delitzsch Netz GmbH kündigt Care-Energy per Telefax vom 26.09.2013 den Lieferantenrahmenvertrag mit Einstellung der Netzdienstleistung 27.09.2013 0:00 Uhr. Damit werden alle Care-Energy Kunden formal in die teure Grundversorgung geschickt. Die Kündigung erfolgt, obwohl Care-Energy die Netznutzungsentgelte bis einschließlich 30.09.2013 im Voraus bezahlt und zusätzlich für weitere 2 Monate eine Barsicherheit hinterlegt hat. Die Delitzsch Netz GmbH kündigt also, obwohl Care-Energy sämtliche Netznutzungsentgelte bis zum 30.11.2013 im Voraus bezahlt hat.

Umgangssprachlich formuliert: Die Miete ist bezahlt, aber die Nutzung der Mietsache wird zu Anfang des bezahlten Zeitraums unmöglich gemacht.

Der Geschäftsführer der Delitzsch Netz GmbH, Herrn Andreas Linger, wurde durch den CEO von Care-Energy, Herrn Martin Kristek, mit dem Sachverhalt konfrontiert. "Das Vorgehen des Netzbetriebs Delitzsch Netz GmbH verstößt gegen verschiedene Gesetze und Vorschriften, da die Netznutzung im Vorweg bezahlt ist. Der Geschäftsführer der Delitzsch Netz GmbH, Herr Andreas Linger, teilte uns nur mit, dass ihn dieser Umstand nicht interessiere.

Martin Richard Kristek: "Die Delitzsch Netz GmbH schädigt mit diesem Vorgehen vorsätzlich die Care-Energy Kunden und ehrlichen und fleißigen Bürger in Sachsen. Wir fordern die Bürger der Region auf, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Wir werden, wie schon bei anderen Netzbetrieben, gerichtlich gegen solche Machenschaften vorgehen. Die Rechtslage ist klar. Wie im Fall der Thüringer Energienetze AG, die ein gleiches Vorgehen versucht hat, werden wir vor Gericht Recht bekommen und unsere Kunden weiter versorgen. Sollte unseren Kunden aus dem Fehlverhalten der Delitzsch Netz GmbH ein finanzieller Nachteil entstehen, so kommen wir dafür auf, denn wir stehen auf der Seite unserer Kunden!" Für Care-Energy Kunden entsteht somit kein Nachteil aus der Situation, es ist zu bezweifeln, dass dies auch für die Delitzsch Netz GmbH gilt.

In jedem Fall lehnt die Care-Energy zukünftig die Zusammenarbeit auf Basis eines Lieferantenrahmenvertrages mit Versorgungsnetzbetrieben ab. Die branchenüblichen Lieferantenrahmenverträge werden offensichtlich von den Versorgungsnetzbetrieben, die größtenteils auch Regionalversorger für Energie sind, gegenüber Care-Energy nur dazu verwendet, um sich auf unlautere Art und Weise Geldmittel zu beschaffen. Dies ist ein durchsichtiger Versuch unliebsame Mitbewerber vom Markt zu verdrängen. Wir fordern die zuständigen Aufsichtsbehörden wie auch das Bundeskartellamt auf, solchen Machenschaften Einhalt zu gebieten. Das gleichgerichtete, simultane Verhalten der Netzbetriebe belegt unserer Meinung nach, dass hier verbotene Marktabsprachen zur Marktbehinderung und gegen eine Weiterentwicklung des Energiedienstleistungsmarktes getroffen worden sind und werden.

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