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Mitnetz verweigert "Care-Energy" rechtswidrig die Netznutzung

"Wir akzeptieren Netzadministration nach Gutsherrenart nicht"

(lifePR) (Hamburg, )
"Die Mitteldeutsche Netzgesellschaft Strom mbH (Mitnetz) hat heute die hässliche Fratze des diskriminierenden Monopolisten gezeigt. Trotzdem alle Rechnungen zur Netznutzung vollständig bezahlt sind, kündigt die Mitnetz "Care-Energy" widerrechtlich und unbegründet die bereits bezahlte Netznutzung. Wir werden gegen die willkürliche, diskriminierende Kündigung klagen und Schadensersatz geltend machen." Erklärte Martin Kristek, Inhaber und Geschäftsführer der mk-group Holding GmbH, der die Marke "Care-Energy" gehört. "Mit der gleichen miesen Masche der unbegründeten Kündigung der Netznutzung sind bereits die Thüringer Energienetze TEN, die Netz Leipzig und die Delitzsch Netz vor Gericht gescheitert. Alle Versuche von anderen Netzbetreibern uns durch widerrechtliche Kündigung die im Vorweg bezahlte Netznutzung zu verbieten, wurden von den Gerichten rückwirkend wieder aufgehoben. Wir erwarten, dass auch die von uns am Montag einzureichende Klage genau so entschieden wird."

Martin Kristek weiter: "Unserer Meinung nach missbraucht die Mitnetz ihre Monopolstellung, um unsere Kunden zu verunsichern mit dem Ziel, diese zu einem Wechsel zu einem teureren Energieversorger, beispielsweise einem mit Mitnetz eng kooperierenden Stadtwerken zu veranlassen. Besonders dreist an dieser Taktik ist, dass hierfür die Gelder der Kunden und der Versorger wie "Care-Energy" eingesetzt werden, die Monopolisten wie Mitnetz die Gewinne mangels Alternativen zahlen müssen."

Als besonders dreisten Versuch der Kundentäuschung sieht der "Care-Energy" Chef die Schreiben, die Mitnetz an die "Care-Energy" Kunden versandt hat. "Mitnetz nennt keine Gründe für die Vertragskündigung mit uns, weil es keine Gründe gibt. Statt dessen werden die Verfahren, die wir gewonnen haben, um uns bei den Kunden zu diskreditieren. Wir gewinnen Prozesse gegen Netz Leipzig und Delitzsch Netz, weil diese Stadtwerke das Recht gebrochen haben. Mitnetz versucht den Kunden einzureden, diese fehlgeschlagenen Versuche der rechtswidrigen Kündigung durch die Stadtwerke wären unser Verschulden. Selten hat ein Unternehmen so plump versucht, Kunden vor den Augen der Öffentlichkeit hinters Licht zu führen."

Wichtige Informationen für die betroffenen "Care-Energy"-Kunden in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen:

"Care-Energy" Kunden brauchen bis zum Ausgang des Verfahrens zur einstweiligen Verfügung gegen Mitnetz nichts zu unternehmen und können alle Schreiben ignorieren. Das Verfahren hat aufschiebende Wirkung. Die Kunden befinden sich nicht in der Grundversorgung, da "Care-Energy" dem Vorgehen widersprechen wird. Die Dauer des Verfahrens bis zum Erlass einer einstweiligen Verfügung beträgt meistens 2-3 Wochen.

"Care-Energy" Kunden müssen weder eine Stromabschaltung noch eine Doppelzahlung der Energie befürchten. Beides ist per Gesetz ausgeschlossen. "Care-Energy" sichert seine Kunden gegen Mehrkosten ab: Sollten

"Care-Energy" Kunden tatsächlich in die Grundversorgung fallen, ersetzt "Care-Energy" die dadurch entstehenden Mehrkosten. Martin Kristek: "Bereits bei den erfolgreichen Verfahren gegen die widerrechtlichen Kündigungen durch die TEN, die Netz Leipzig und die Delitzsch Netz haben wir allen unseren Kunden garantiert, die Differenz zwischen unserem Tarif und der teureren Grundversorgung, also die möglichen Mehrkosten durch eine Grundversorgung, für den Zeitraum bis zur juristischen Klärung zu erstatten. Wir sichern unsere Kunden gegen die Risiken des rechtswidrigen Vorgehens der Mitnetz ab."

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