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NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH & Hanau Netz GmbH unterliegt vollständig im Prozess gegen mk-energy Ihr Energieversorger GmbH um Netznutzung

(lifePR) (Hamburg, )
Die Kunden der mk-group ("Care-ENergy") wunderten sich: Sie wurden Mitte Juli 2013 durch die Netzbetreiber NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH & Hanau Netz GmbH informiert, dass sie sich angeblich in Zukunft in der sogenannten Grundversorgung befänden. Mit Wirkung zum 15.07.2013, hatten die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und die Hanau Netz GmbH der mk-energy Ihr Energieversorger Gmbh & Co.KG die uneingeschränkte Nutzungsmöglichkeit ihrer Verteilernetze zur Ausspeisung von elektrischer Energie an Ausspeisepunkten des Verteilnetzes gegen Entgelt gekündigt. Die Rechtswidrigkeit dieser Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags wurde heute durch das Landgericht Wiesbaden bestätigt. "Care-Energy" - Kunden können entsprechend aufatmen, sie werden nach wie vor durch den Hamburger Energiedienstleister kostengünstig mit Ökoenergie versorgt.

Die mündliche Urteilsbegründung des Landgerichts Wiesbaden kann nur als Ohrfeige für die Leitung der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und der Hanau Netz GmbH gewertet werden. Wie bereits bei Erlass der von "Care-Energy" beantragten einstweiligen Verfügung gegen die beiden Unternehmen wurde klar die Rechtswidrigkeit der Kündigung des Lieferantenvertrags betont. Im Vorfeld der Verhandlung hatten die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH & Hanau Netz GmbH eine bilaterale Einigung mit "Care-Energy" abgelehnt, obwohl die Unternehmen in den Medien angekündigt hatten, die gegen sie ergangene einstweilige Verfügung zu akzeptieren.

"Wir hoffen, dass die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und die Hanau Netz GmbH jetzt die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens begreifen. Die Rechtslage war von Anfang an eindeutig. Es ist absolut unverständlich, dass die Gegenseite immer neue, unnötige Kosten für die Kunden der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und die Hanau Netz GmbH verursacht hat." kommentierte Martin Kristek, Geschäftsführer der mk-group Holding GmbH, der die Marke "Care-Energy" gehört. "Vielleicht sollten sich die politisch für die beiden Unternehmen verantwortlichen Gremien einmal mit den Kosten der juristischen Fehleinschätzung ihrer Geschäftsleitungen befassen und dabei auch Kosten und fehlende Erfolgsaussichten der möglichen Berufung gegen die heutige Entscheidung prüfen."

Martin Kristek kritisierte in Zusammenhang mit dem rechtswidrigen Vorgehen der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und der Hanau Netz GmbH auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) scharf: "Die BNetzA sieht Fehlverhalten einzelner Marktteilnehmer bei willkürlichen Kündigungen von Lieferantenrahmenverträgen tatenlos und kommentarlos zu. Die ist ein Armutszeugnis für eine Behörde, deren Aufgabe es auch sein sollte, einen diskrimnierungsfreien Zugang zu den Energieübertragungsnetzen zu gewährleisten. Vielleicht studiert die BNetzA wenigstens im Nachhinein die Urteilsbegründung des LG Wiesbaden um in Zukunft rechtswidriges Verhalten einzelner Netzbetriebe früher zu erkennen und zu unterbinden."

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