Wir möchten wie folgt dazu Stellung nehmen.
Glyphosat ist bei bestimmungsgemäßer Anwendung sicher1
- Glyphosat ist der weltweit meist untersuchteste Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff und ist seit mehr als 35 Jahren in über 100 Ländern zur Unkrautkontrolle zugelassen.
- Im Stoffwechsel der Unkräuter wird durch den Wirkstoff Glyphosat das Enzym EPSPS und somit die Bildung der essentiellen Aminosäuren blockiert. Die Pflanze verwelkt. Da dieses Enzym bei Mensch und Tier nicht vorkommt, sind negative Effekte auf die Gesundheit unwahrscheinlich.
- Verschiedenste Behörden in der EU (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Bundesinstitut für Risikobewertung, österreichische und französische Behörden AGES und AFSSA) führen kontinuierliche Risikobewertungen durch. In diesen wird die Sicherheit von Glyphosat wiederholt bestätigt, zuletzt am 30.05.2012 2
Der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel zur Abreifesteuerung in der Vorernte ist sicher
- Der Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel in der Vorernte, z. B. zur Sikkation, ist seit über 25 Jahren in Deutschland zugelassen. Sie ermöglicht dem Landwirt bei widrigen Bedingungen die Ernte gezielt zu steuern oder erst zu ermöglichen.
- Unter Einhaltung entsprechender Anwendungsbestimmungen und Wartezeiten, ist aufgrund des Entwicklungszustandes (Reifegrad) der behandelten Pflanzen nur eine geringe bis keine Verlagerung des Wirkstoffs in das Korn zu erwarten.
- Diese Ernteprodukte können sicher als Lebens- oder Futtermittel verwertet werden. Die Einhaltung von im Rahmen der Zulassung europäisch festgesetzten Rückstandshöchstmengen wird kontinuierlich überwacht.
Keine Überschreitungen der festgesetzten Glyphosat-Höchstwerte bei Kontrollen auf Rückstände
- Die für Glyphosat in Lebens- und Futtermitteln gültigen Rückstandshöchstgehalte (Verordnung (EG) Nr. 396/2005) sind von der europäischen Kommission im Internet unter http://ec.europa.eu/... veröffentlicht.
- Nach Auskunft der Bundesregierung3 wurden seit 2003 1.230 Proben verschiedenster Lebensmittel pflanzlicher Herkunft auf Glyphosat analysiert. Unter diesen Proben waren auch alle Getreidearten und Getreideprodukte vertreten. In lediglich 27 dieser 1.230 Proben wurden quantifizierbare Gehalte an Glyphosat gefunden. Die festgesetzten Rückstandshöchstgehalte wurden in keinem Fall überschritten.
- Aus Sicht der zuständigen Bewertungsbehörden besteht derzeit kein Anlass, die seit vielen Jahren bestehenden Werte zu Glyphosat-Rückstandshöchstgehalten zu ändern, da sie sich als sicher erwiesen haben.
Zum Nachweis von Glyphosat sowie vermeintlichen Glyphosat-Befunden im menschlichen Urin
Die im Bericht erwähnte Studie ist öffentlich nicht zugänglich. Zudem werden keine Angaben zum Analyseverfahren gemacht. Daher ist eine fachliche Bewertung oder valide Kommentierung aufgrund fehlender Details aus unserer Sicht nicht möglich.
Es liegt jedoch durchaus eine Vielzahl verschiedener valider Analysemethoden zum Nachweis von Glyphosat in Lebens- und Futtermitteln vor.
- Eine Methode zur Bestimmung von Glyphosat in verschiedenen Matrices wie z.B. Lebensmitteln pflanzlichen Ursprungs ist in der Amtlichen Sammlung von Untersuchungsverfahren nach § 64 LFGB (Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch) enthalten. Es existiert ebenfalls eine Nachweismethode für Glyphosat in Urin mit einer sehr hohen Nachweisempfindlichkeit.4
- Tatsächlich sind solche Methoden in der Regel von den Zulassungsbehörden als Bedingung für die Pflanzenschutzmittelzulassung gefordert.
- Aus bereits in 2004 publizierten Untersuchungen4 geht hervor, dass bei Personen, die mit dem Wirkstoff Glyphosat gearbeitet haben bzw. bei deren Familienmitgliedern, trotz höherer Exposition, Glyphosatgehalte im Urin meist nicht nachweisbar waren.
Monsanto nimmt die Sicherheit seiner Produkte und seine Verantwortung für diese sehr ernst. Unsere Wissenschaftler prüfen jede neue Publikation, die sich auf die Sicherheit unserer Produkte bezieht, unverzüglich und sorgfältig. Hierfür ist eine zugängliche Information für eine transparente, sachliche Diskussion auf Basis wissenschaftlich Erkenntnisse unabdingbar. Von Diskussionen, die auf Vermutungen oder nicht öffentlich gemachten Studien beruhen, und vermeintlich die Verunsicherung der Verbraucher zur Erreichung politisch motivierter Ziele bezwecken, distanzieren wir uns.
Appendix
Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowie auch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, kurz AGES, bestätigt:
"Glyphosat zeigte in zahlreichen standardisierten Tests keine erbgutverändernden Eigenschaften. Langzeitstudien an Ratten und Mäusen ergaben keine Anhaltspunkte für eine krebserzeugende Wirkung von Glyphosat. Studien an Ratten und Kaninchen ergaben, dass Glyphosat nicht als reproduktionstoxisch oder entwicklungstoxisch einzustufen ist. ... Da diese Effekte jedoch nicht reproduzierbar waren ..., wurde diesen Befunden - entsprechend den international üblichen Bewertungsprinzipien - keine Relevanz für den Menschen beigemessen."
http://www.bfr.bund.de/... , S. 1
Toxikologie-Experte Dr. Albert Bergmann, bestätigte jüngst im Expertenhearing vor dem Landwirtschaftsausschuss am 30.05.2012, die Unbedenklichkeit des Wirkstoffs Glyphosat. Die Präsentation inklusive der Bewertung steht auf der Internetpräsenz der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) zur Verfügung.
http://www.ages.at/...
Der Deutsche Bundestag hat im September 2011 eine Stellungnahme zur Risikobewertung und Zulassung des Herbizid-Wirkstoffs Glyphosat verfasst. Diese ist öffentlich zugänglich unter: http://dipbt.bundestag.de/...
Weiterführende Informationen zum Biomontoring von Glyphosat:
http://www.monsanto.com/...
1 Weitere Informationen sind öffentlich zugänglich, unter anderem:
- http://www.bfr.bund.de/...
- http://dipbt.bundestag.de/...
2 http://www.ages.at/...
3 http://dipbt.bundestag.de/... 4 http://www.ncbi.nlm.nih.gov/...