Auslandsführerschein: In anderen EU-Ländern sind die Kosten oft niedriger – etwa in Polen und Tschechien, wo man zwischen 700 und 1000 Euro bezahlt. In Italien muss man mit gut 1000 bis 1300 Euro rechnen, in Belgien und Frankreich fallen rund 1800 bis 1900 Euro an. Um Führerscheintourismus zu vermeiden, schreibt die EU in Paragraf 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) aber das Wohnsitzprinzip vor: Anwärter müssen mindestens 185 Tage im Jahr, also mehr als die Hälfte der Zeit, in dem Land leben, in dem sie den Führerschein erwerben möchten, und dort gemeldet sein. Ausnahmen gelten für Studierende, die ein Auslandsstudium absolvieren – sie sind von dieser Wohnsitzpflicht ausgenommen.
Automatikführerschein: Ja, den gibt es wirklich. Wer seine Führerscheinprüfung auf einem Auto mit Automatikgetriebe absolviert, darf auch danach nur Automatikfahrzeuge bewegen. Seit April 2021 lässt sich der Automatikführerschein jedoch auch ohne erneute Fahrprüfung auf Autos mit Schaltgetriebe erweitern. Hierfür müssen mindestens zehn Fahrstunden mit einem Schaltfahrzeug absolviert werden. Anschließend darf der Fahrlehrer nach einer 15-minütigen Probefahrt ohne externen Prüfer die Tauglichkeit für Schaltfahrzeuge bescheinigen.
Elektroführerschein: Wer später nur elektrisch fahren möchte, kann seinen Führerschein gleich auf einem Elektroauto machen. Wird die Prüfung auf einem Stromer absolviert, gelten jedoch dieselben Restriktionen wie bei einem Automatikfahrzeug, Elektroautos haben schließlich ebenfalls kein Schaltgetriebe. Mit zehn Zusatzstunden auf einem Schaltfahrzeug und einer abschließenden Probefahrt lassen sich die Einschränkungen auf gleiche Art und Weise auf heben.
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Redakteure: Dirk Gulde, Sandro Vitale, Henning Busse