Ob am Ende der Halter oder der Hersteller wegen eines Fehlers im System verantwortlich sei, müssten die Versicherer zusammen mit den Herstellern klären. „Wir wollen den Schaden erst einmal begleichen. Aber es könnte sein, dass wir dann an den Hersteller gehen, wenn es einen Fehler gab." Diese Auseinandersetzung mit den Herstellern sei auf Augenhöhe. „Das ist ein Streit, der besser bei uns angesiedelt ist als beim Verbraucher", so Heitmann.
Unterstützung für das Modell der Halterhaftung erhielt der HUK-Vorstand auch durch den Rechtsprofessor Benjamin von Bodungen von der German Graduate School of Management and Law in Heilbronn. Allerdings dürfe der Gesetzgeber die Autohersteller nicht auf der Haftung entlassen. Der vorliegende Gesetzentwurf sage überraschend nichts zur Rolle der Hersteller. Zwar gelte in Deutschland die Produkthaftung, die sei aber lückenhaft. „Die Hersteller können sich enthaften, indem sie behaupten, dass das eingetretene Risiko bei der Entwicklung noch nicht absehbar war." Hier müsse der Gesetzgeber noch einmal nachdenken und nachbessern.