Darüber hinaus kann die Versicherung im Fall eines Unfalls monieren, dass man mit einem Sommerreifen unterwegs war. Trotz Schneekette wird die Versicherung die Begleichung des Schadens in voller Höhe ablehnen und eine Eigenbeteiligung des schadenverursachenden Fahrers verlangen. Daher gilt: Für Fahrten auf winterlichen Fahrbahnen unbedingt Winterreifen montieren – und sich nicht bei Schneefall nur auf Schneeketten zu verlassen.
Grundsätzlich gilt: Der Einsatz von Schneeketten ist nur für Geschwindigkeiten bis maximal 50 km/h erlaubt.