Moderne Blitzanlagen messen die Geschwindigkeit eines vorbeifahrenden Autos rund 400 Mal, um daraus über einen Algorithmus das Tempo zu ermitteln. Nach der Berechnung werden in vielen Anlagen die Rohdaten der 400 Messungen gelöscht. Dadurch werde Betroffenen jegliche Möglichkeit genommen, ihre Unschuld zu beweisen, so Prof. Brenner. Er rechnet damit, dass das Bundesverfassungsgericht diese Löschung untersagen wird und verweist auf ein Urteil vom vergangenen Dezember, als das Gericht entschied, dass die gespeicherten Rohdaten einer Anlage in einem Verfahren herausgegeben werden müssen. Als Hauptgrund verwiesen sie auf das im Grundgesetz verankerte Rechtsstaatsprinzip, das neben dem Recht auf ein faires Verfahren auch Waffengleichheit zwischen Beschuldigtem und Strafverfolgungsbehörden fordert. Diese Chancengleichheit existiert nach Meinung des Staatsrechtlers aber nicht bei Anlagen, die die Daten nicht für spätere Verfahren speichern.
Das sieht auch der verkehrspolitische Sprecher der FDP im Bundestag, Oliver Luksic, so. „Rohmessdaten bilden die Grundlage von Blitzer-Messwerten. Durch sie lässt sich daher auch nachvollziehen, wie ein Ergebnis zustande kam. Das ist gerade für die Frage, ob messtechnisch Fehler passiert sind, enorm wichtig.“ Nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts müsse die Bundesregierung nun prüfen, „ob es mit der Entscheidung aus Karlsruhe vereinbar ist, dass moderne Blitzgeräte teils gar keine Rohmessdaten speichern“, sagte Luksic der auto motor und sport. Die Behauptung, dass moderne Blitzer keine Fehler machen, lässt der FDP-Politiker nicht gelten. „Geschwindigkeitsmessgeräte sind heute hoch entwickelte Systeme. Aber wie bei Smartphones oder Autos passieren Fehler, etwa durch falsche Handhabung oder Bedienung. Eine Generalabsolution geht daher gerade beim Thema Tempoverstöße an der Realität vorbei.“