In Bezug auf das Befahren des Useriner Sees mit Segeljollen schlug das Nationalparkamt jetzt eine Obergrenze von 22 Booten vor. Das entspricht dem aktuellen Bestand. Diese Obergrenze ist ein Gesamtkontingent, d. h. sie ist nicht personen- oder bootsgebunden. Nach dem ursprünglichen Plan sollten lediglich die fünf Segelboote der Bewohner personenbezogen zugelassen werden.
Für die Befahrung des aus Gründen des Naturschutzes wertvollen Westufers wurde nunmehr ein befristetes Befahrensverbot zwischen 1. März und 15. Juli für einen 100 m breiten Streifen vorgeschlagen. Ursprünglich war hier eine ganzjährige Sperrung vorgesehen. Die Nationalparkverwaltung möchte hier im Sinne der Nationalpark-Verordnung eine Störung der Tier- und Pflanzenwelt minimieren. Im Schilf des Westufers brüten im Frühjahr zahlreiche, geschützte Vogelarten, wie z. B. die Große Rohrdommel und Haubentaucher. Außerdem befinden sich hier die Laichgründe und Aufzuchtgebiete für viele Fischarten in Form von oberflächennahen Wasserpflanzen und der sog. Schwimmblattzone.
Bei der Veranstaltung signalisierten einige Beteiligte Zustimmung zum vorgelegten Kompromiss, andere lehnten ihn ab. Die Runde einigte sich auf das weitere Vorgehen und ein erneutes Treffen Mitte September 2009.
Unstrittigerweise soll der Useriner See weiterhin von Ruder- und Paddelbooten ohne zahlenmäßige Begrenzung befahren werden können. Er ist Teil der Wasserwanderstrecke "Obere Havel". Auch über die Ausweisung von drei öffentlichen Badestellen bzw. Wasserwanderrastplätzen und zwei Bootseinsatzstellen besteht Einigkeit. Außerdem kann am gesamten Ostufer, im Bereich des Campingplatzes C59 und vom Boot aus weiterhin geangelt werden.
Die gesetzlichen Vorgaben erfordern die Ausweisung der Gewässernutzung im Müritz-Nationalpark. Die Grundlage für alle Regelungen und den Kompromiss sind wissenschaftliche Untersuchungen sowie die Erfassung der wassersportlichen Aktivitäten auf dem Useriner See. Diese waren im vergangenen Jahr durchgeführt worden.