„Die Auswahl der Standorte der Windräder bedarf der grundlegenden Überprüfung durch gängige Bewertungsansätze nach anerkanntem Stand der Wissenschaft und der Beachtung gesetzlicher Vorgaben. Die arten- und naturschutzfachlichen Vorgaben sind in den Waldstandorten von prioritärer Bedeutung. Windräder im Wald stellen ein erhöhtes Gefährdungspotential für bedrohte und geschützte Insekten, Fledermaus- und Vogelarten dar. Sie zerschneiden jahrhundertealte, genetisch fixierte Wanderwege von Luchs, Wildkatze etc.. Prognosen zu den Auswirkungen auf diese Arten sind bislang nur eingeschränkt möglich. Auch die Auswirkungen auf die Funktionen des Luftraumes und der Thermikzonen über den Wäldern sind bislang wenig erforscht“, betonten Harry Neumann und Mark vom Hofe.
„Daher ist die Beachtung der bestehenden Vorgaben zur Abstandregelung durch das Helgoländer Papier für geschützte Fledermaus- und Vogelarten zwingend erforderlich. Das Vorkommen der Arten im Wald und die natur- und artenschutzfachlichen Aspekte, wie seltene schützenswerte Böden, Feuchtgebiete und geschützte Biotope entscheiden über die Standorte der Windräder im Wald. Wertvolle Waldinnenränder an Lichtungen, Kahlschlägen und Windwurfflächen bilden häufig besonders hochwertige und artenreiche Habitate“, betonte Dipl.-Geographin Claudia Rapp-Lange vom NABU Euskirchen.
„Die LNU hält allenfalls die Errichtung von Windenergieanlagen auf Weihnachtsbaum- und Kurzumtriebsplantagen nach genauer Prüfung im Einzelfall für denkbar“, ergänzte Mark vom Hofe.
Die Standortwahl darf somit nicht alleine von den forstlichen Belangen und einem finanziellen Ausgleich bestimmt werden, sondern von der Eignung unter der Berücksichtigung aller betroffenen Belange.
Auch unter dem Aspekt der Langfristigkeit lassen Windanlagen im Wald eine naturverträgliche Aufforstung im Umkreis von bis zur achtfachen Größe der Rotoren nicht zu. Bis in diese Entfernung reichen die Turbulenzen der Rotoren und beeinflussen den Luftraum in einer unnatürlichen Art und Weise, die insbesondere den Insekten, den Fledermäusen und den Vögeln zum Verhängnis wird.
Die Aufforstung darf sich nicht nur auf eine Erneuerung des Baumbestandes beschränken, sondern muss auch den Erhalt der dort lebenden Arten betrachten. Kleinstlebewesen und Einzeller, Insekten, Fledermäuse und Vögel bilden gemeinsam mit Moosen, Blühpflanzen, Kräutern, Sträuchern, Pilzen und Bäumen ein ökologisches Netzwerk, welches das Ökosystem Wald in seiner Gesamtheit abbildet.
Aufforstungen im direkten Umfeld der Windanlagen scheitern zudem an den extremen Bodenverdichtungen, die durch die tonnenschweren Maschinen der Baumaßnahmen der Windräder entstehen. Die Böden verlieren durch diese Verdichtungen ihre Wasserspeicherkapazität. Ein gesundes Wachstum der Jungbäume ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Der Baumwuchs auf den verdichteten Flächen wird kümmerlich bleiben. Die Anfälligkeit der Bäume für Krankheiten ist dem zu Folge auf diesen Flächen groß. Ein zusammenhängender Wald wird hier nicht mehr entstehen.
Werden Jungbäume auf weitgehend natürlichen Waldböden gepflanzt, deren Wasserspeicherkapazität und Pufferwirkung noch erhalten ist, entwickelt sich ein gesunder Jungpflanzenaufwuchs, der widerstandfähig gegen Krankheiten und Schädlingsbefall ist.
„Wir fordern daher die Landesregierung in NRW auf, die Pläne zum Ausbau der Windanlagen in den geschädigten Forstbereichen aufzugeben. Stattdessen sollten die Waldbauern Unterstützung erhalten, um ihre Wälder mit artenreichen und standortgerechten Baumbeständen aufzuforsten und naturnahe Wälder entstehen zu lassen. Nur so ist es möglich das Ökosystem Wald mit seiner Biodiversität und seiner Funktion als Wasserspeicher und Klimaschützer zu erhalten“, betonten Marc vom Hofe, Harry Neumann und Claudia Rapp-Lange.