„Der Odenwaldkreis wird damit seiner Verantwortung als Wächter und Garant des Natur- und Artenschutzes allerdings nur teilweise gerecht. Die Anlagen müssen so lange abgeschaltet werden, bis alle Schwarzstörche nachweislich das Gebiet verlassen haben. Das Abschalten der beiden Anlagen bis zu diesem Zeitpunkt ist die einzige wirksame Maßnahme, um die hier vorkommenden Schwarzstörche als streng geschützte und FFH-Art vor der Tötung zu schützen“, erklärte Harry Neumann, Landesvorsitzender Hessen der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Das von der NI dem Odenwaldkreis vorgelegte Gutachten des Büro für Faunistik und Landschaftsökologie kam zu dem Ergebnis, dass für die hier vorkommenden Schwarzstörche ein „signifikant erhöhtes Tötungsrisiko“ besteht. Die Störche durchfliegen nämlich die Windenergieanlagen aus verschiedenen Richtungen auf ihrem Weg zu ihren Nahrungshabitaten und sind somit stark gefährdet. Daher sah sich die NI satzungsgemäß verpflichtet, bei der Unteren Naturschutzbehörde des Odenwaldkreises einen Antrag auf Abschaltung der beiden Anlagen zu stellen.
Der Landrat des Odenwaldkreises Frank Matiaske forderte das Regierungspräsidium Darmstadt sogar dazu auf, „die nun auch gutachterlich festgehaltenen Erkenntnisse in die Betriebserlaubnis der Anlagen einfließen zu lassen, zumal sich derzeit die dritte Anlage im Genehmigungsverfahren befindet“. Dies sei in der Vergangenheit offensichtlich nicht passiert, obwohl in dem Gebiet laut der Expertise erstmals im Jahr 2014 ein Brutpaar nachgewiesen worden sei. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Odenwaldkreises hervor.
Obwohl die Kreisverwaltung die sofortige Abschaltung der Anlagen am 05.08.2019 verfügt hatte, liefen diese nach Aussagen von Bürgern am Morgen des 06.08.2019 immer noch. Wir haben daher den Odenwaldkreis aufgefordert, die Betreibergesellschaft aufzufordern, die Anlagen umgehend abzuschalten. „Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) erwartet, dass sich der Windenergiebetreiber an Recht und Gesetz hält.“
„Dass die Anlagen überhaupt genehmigt werden konnten, bleibt uns ein Rätsel. Allerdings ist Regierungspräsidentin Lindscheid für ihre wenig naturschutzorientierte Haltung bei der Genehmigung von Windindustrieanlagen hessenweit bekannt. Das Regierungspräsidium Darmstadt als Genehmigungsbehörde muss nun auch die Frage prüfen, ob eine Auflage nach § 17 des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) oder sogar eine Stilllegung der Anlagen nach § 21 BImSchG verfügt werden muss. Hier werden wir sehr genau hinsehen und hoffen, dass die Fachabteilung unabhängig von politischem Einfluss handeln kann“, betonte Harry Neumann.