„Nicht der Wolf muss weg, sondern die unsachlichen Forderungen des FDP-Abgeordneten Weber sowie die des Bauernpräsidenten Michael Horper müssen aufhören, denn die Voraussetzungen für die Tötung eines Wolfes liegen hier gar nicht vor“, erklärte Gabriele Neumann, Projektleiterin Großkarnivoren der Naturschutzinitiative e.V. (NI), die selbst im Besitz des Jagdscheines ist. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes müsse doch wissen, dass Rehe zur natürlichen Nahrung von Wölfen wie auch von Luchsen gehören, so die Expertin.
EuGH stärkt Schutz des Wolfes
Erst im Oktober des vergangenen Jahres hat der Europäische Gerichtshof den starken Schutzstatus des Wolfes nochmals bekräftigt und pauschalen Abschussgenehmigungen einen Riegel vorgeschoben. Die Gewährung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme vom Tötungsverbot der streng geschützten FFH-Art setzt nämlich voraus, dass alle zumutbaren Alternativen ausgeschöpft sein müssen und sich der Erhaltungszustand der lokalen und nationalen Population nicht verschlechtern darf.
Der Wolf befindet sich nach wie vor in einem ungünstigen Erhaltungszustand. Die Tötung lokaler Bestände des Wolfes ist daher artenschutzrechtlich nicht unbedenklich. Nach Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie darf die Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes nicht behindert werden. Außerdem sind die nationalen Behörden verpflichtet, in jedem Einzelfall auf der Grundlage der „besten verfügbaren wissenschaftlichen Daten“ nachzuweisen, dass die Voraussetzungen für einen Abschuss vorliegen und dass die Ausnahme überhaupt geeignet ist, das vorgegebene Ziel nach Artikel 16 Abs. 1 lt. a-e der FFH-Richtlinie zu erreichen.
„Eine begründete Tötung von Einzelwölfen durch ausgewiesene Experten kann nur dann gerechtfertigt sein, wenn sämtliche zumutbare Alternativen ausgeschöpft sind. Das ist hier nicht der Fall. Zudem sind die Handlungsempfehlungen des Bundesamtes für Naturschutz zu beachten“, so der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI).
„Die Naturschutzinitiative (NI) wird daher darauf achten, dass bei Abschussgenehmigungen, gleich in welcher Region, die strengen Anforderungen des Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie beachtet werden.“
Umweltministerium muss Präventionsgebiet ausweisen
„Die Rückkehr des Wolfes stellt sicher eine Herausforderung dar, aber wir sollten lernen, mit dieser Facette der wilden Natur zu leben, so wie es in den anderen europäischen Ländern mit Wolfsvorkommen auch gelungen ist. Natürlich kann die Rückkehr des Wolfes zu Konflikten, besonders mit Nutztieren, führen. Daher ist eine gute Vorsorge im Vorfeld wichtig, um Übergriffe auf Nutztierherden zu vermeiden oder zu minimieren. Hier sehen wir das Umweltministerium viel stärker in der Pflicht. Ministerin Ulrike Höfken hätte in dieser Region längst ein Präventionsgebiet ausweisen und den Wolfsmanagementplan unter Beteiligung aller Verbände zügiger fortscheiben müssen.
Rheinland-Pfalz braucht ein Wolfszentrum
Außerdem braucht das Land wie schon in anderen Bundesländern dringend ein professionelles Wolfszentrum mit einer angemessenen Personalausstattung, die derzeit bei weitem nicht gegeben ist. Es ist nicht zielführend, dass das Thema Wolf von mehreren Behörden und Anlaufstellen mit viel zu wenig Personal betreut wird. In einem Wolfszentrum müssen u.a. ein wissenschaftliches Monitoring, Nutztierrissbegutachtung, Öffentlichkeitsarbeit, Beratung, Herdenschutz und Umweltbildung verankert sein“, so Expertin Gabriele Neumann. Dies habe das Land bisher versäumt.