Im Gegensatz zu seinem weißen Verwandten ist der Schwarzstorch scheu, reagiert äußerst sensibel auf Störungen und benötigt große, geschlossene Waldgebiete. In Nordrhein-Westfalen wird der Schwarzstorchbestand auf nur rund 60 Brutpaare geschätzt. Trotzdem soll in der Eifel nahe der Ortschaft Dahlem (NRW) ein Windpark errichtet werden. Drei Türme von insgesamt fünf Anlagen stehen bereits. Ein Weiterbau war wegen unzureichender Genehmigungspraxis gestoppt worden, und die Baustelle stand 32 Monate still. Doch nun hat der Kreis Euskirchen erneut eine Genehmigung erteilt – Dahlem IV soll weiter gebaut werden. Aufgrund der erheblichen artenschutzrechtlichen Verstöße hat der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen diese Genehmigung (zweiter Antrag von 2018) Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI), der Naturschutzbund (NABU), Kreisverband Euskirchen e.V. und die Deutsche Wildtier Stiftung beurteilen die erneute Genehmigung des Windparks Dahlem IV weiter als nicht rechtskonform. Bei der Einschätzung, wie sich die geplanten im Wald stehenden Windenergieanlagen auf gefährdete Arten wie Wildkatze, Rotmilan, Schwarzstorch und verschiedene Fledermausarten auswirken werden, wurden wie bereits in der ersten Genehmigung, erhebliche rechtliche Fehler gemacht.
Besonders für den Lebensraum der seltenen Schwarzstörche sind folgenschwere Einschnitte voraus zusehen. Schwarzstörche benötigen störungsfreie Brutstätten und nah gelegene Gebiete, um Beutetiere zu jagen. Durch die Windenergieanlagen können sie diese nicht mehr gefahrlos erreichen.
Auch der Lebensraum der Rotmilane wird durch die geplanten fünf Windenergieanlagen entwertet. Weniger als 1.000 Meter liegen zwischen den Anlagen und einem im Jahr 2019 mit zwei Jungvögeln erfolgreich bebrüteten Horst. In einer derartigen Nähe zu Brutplätzen dürfte in Nordrhein-Westfalen bislang kein Windpark genehmigt worden sein. Dies würde auch den Empfehlungen der Staatlichen Vogelwarten im „Helgoländer Papier“ zu Abständen zwischen Brutplatz und Windenergieanlagen eklatant widersprechen.
Der artenschutzfachlichen Bewertung fehlt es auch im zweiten Genehmigungsverfahren an der notwendigen Untersuchungstiefe. Insbesondere die diversen Fledermausarten wurden unzureichend untersucht. Dies wiegt besonders schwer, da durch das Bauvorhaben wertvolle alte Waldbereiche entnommen werden, in denen die Fledermausquartiere zumeist anzutreffen sind.
„Die schwerwiegenden artenschutzfachlichen Konfliktfelder des ersten Genehmigungsverfahrens konnten auch durch das erneute Genehmigungsverfahren nicht aufgelöst werden. Daher reichen wir Klage gegen die Genehmigung durch die Kreisverwaltung Euskirchen ein“, erklärten Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) in Nordrhein-Westfalen und Dipl.-Geographin Claudia Rapp-Lange, Sprecherin der NI im Kreis Euskirchen.
„Wenn Windenergieanlagen zunehmend auch unsere Wälder erobern, spitzt sich der Konflikt zwischen Windenergie und Artenschutz in Deutschland weiter zu. Viele der im Wald rund um Dahlem vorkommenden Arten haben ohnehin schon unter Lebensraumverlusten zu leiden. Eine weitere Belastung durch Windenergieanlagen ist aus Sicht der Wildtiere inakzeptabel“, erklärte Hilmar Freiherr von Münchhausen, Geschäftsführer der Deutschen Wildtier Stiftung, die die Klage der Naturschutzinitiative unterstützt.
„Aufgrund der bereits seit 2016 guten Zusammenarbeit des NABU Kreisverbandes Euskirchen e.V. und der Naturschutzinitiative e.V. (NI) wird der NABU Euskirchen ebenfalls die Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vollumfänglich unterstützen: fachlich, finanziell und ideell“, so Alfred Glener, Mitglied des Vorstands der NABU Kreisgruppe Euskirchen.