Seit Monaten werden wiederkehrend Planungsversuche unternommen, um den ca.1500 m langen Eisbergtunnel in Nordhessen, auch Bischofferöder Tunnel genannt, zu einem beleuchteten Fahrradtunnel auszubauen.
Der Eisbergtunnel, der Mitte der siebziger Jahre stillgelegt wurde, verbindet den Werra-Meißner-Kreis mit dem Schwalm-Eder-Kreis. Der Tunnel ist seit Jahrzehnten verschlossen und für die Allgemeinheit nicht zugänglich. Nur Wissenschaftler und Behördenmitarbeiter haben in begründeten Ausnahmefällen einen behördlich genehmigten Zugang.
Seit einigen Monaten gibt es zunehmend Bestrebungen, in dem Tunnel einen mit LEDs beleuchteten Fahrradweg zu bauen. Vor Ort gab es bereits Treffen u.a. mit Behördenvertretern. Auch die Presse berichtete über solche Planungen. Der Eisbergtunnel gehört zum europäischen FFH-Schutzgebiet “Werra- und Wehretal”.
Der Tunnel ist ein wichtiges Quartier für zahlreiche Fledermausarten. Wertbestimmend sind hier europaweit geschützte Arten, wie z.B. die Mopsfledermaus, das Großes Mausohr, die Fransenfledermaus und weitere Arten. Auch die Bechsteinfledermaus hat im Umfeld des Tunnels im FFH-Gebiet eine große Bedeutung. Nach dem Maßnahmenplan des Regierungspräsidiums Kassel für dieses Natura-2000-Gebiet hat das Große Mausohr hier eines seiner größten Vorkommen in Hessen.
Damit bildet das FFH-Gebiet Werra- und Wehretal nach Angaben des RP Kassels einen der bedeutendsten Lebensräume. Dieses herausragende Vorkommen ist auch beim Bundesamt für Naturschutz bekannt. Der Naturschutzinitiative e.V. (NI) liegen Fledermauskartierungsergebnisse aus den bisherigen Jahren vom Eisbergtunnel vor.
Danach sind hier acht Fledermausarten festgestellt worden. Neben dem Großen Mausohr stellt die Bartfledermaus den größten Bestand dar. „Die Umgestaltung des Eisbergtunnels in einen beleuchteten Fahrradtunnel würde zwangsläufig den Tod und Verlust des idealen Lebensraums für die geschützten Fledermäuse bedeuten“, erklären Ingo Kühl und Roland Dilchert.
Der Schutz der Fledermäuse im Eisbergtunnel liegt im Interesse der europäischen Gemeinschaft. Für FFH-Gebiete besteht ein EU-rechtliches Verschlechterungsgebot. Das hat der Europäische Gerichtshof bereits unmissverständlich und mehrfach in seiner Rechtsprechung deutlich gemacht. Der Umbau des Eisbergtunnels hat nach Ansicht der NI daher aus naturschutzrechtlichen Gründen keinerlei Aussicht auf Erfolg.
Sollten dennoch konkrete Planungen unternommen werden, den Tunnel in einen beleuchteten Fahrradtunnel umzuwandeln, würde die Naturschutzinitiative e.V. dies nicht klaglos hinnehmen. “Wir werden alles tun, um den bedeutenden Lebensraum für die Fledermausarten zu erhalten“, so Ingo Kühl und Roland Dilchert.