Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NVV, die die Fahrgastzählung durchführen, tragen Ausweise mit ihrem Namen bei sich. Diese Ausweise dienen als Nachweis der Zählberechtigung.
Ab dem 31. März wird in den MöBussen gezählt
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der NVV, die die Fahrgastzählung durchführen, tragen Ausweise mit ihrem Namen bei sich. Diese Ausweise dienen als Nachweis der Zählberechtigung.