Die hohen Operationszahlen haben den Gesetzgeber 2016 veranlasst, das Recht der Patienten auf Einholung einer Zweitmeinung zu verstärken. Denn die Praxis zeigt: Vor allem im Bereich der Gelenke und der Wirbelsäule könnten viele chirurgische Eingriffe vermieden werden. „Patienten sollten deshalb viel öfter ihr Recht auf Einholung einer Zweitmeinung nutzen“, sagt Prof. Dr. Grifka, Direktor der Orthopädischen Universitätsklinik am Asklepios Klinikum Bad Abbach. Das Bad Abbacher Klinikum hat deshalb jetzt eine „Akut-Sprechstunde“ für Patienten eingerichtet, die sich vor einer anstehenden Operation nochmals Expertenrat über Notwendigkeit oder Alternativbehandlungen einholen wollen. Ein Novum: Ratsuchende genießen dabei im Klinikum Bad Abbach ab sofort besonderen Service: Vergleichbar mit Notfällen erhalten sie vorgezogene Termine für Zweitmeinungs-Beratung. „Ich kenne keine Klinik, die einen vergleichbaren Akut-Service für die Beratung anbietet“, sagt Professor Grifka.
„Niemals drängen oder unter Zeitdruck setzen lassen, wenn es um einen chirurgischen Wahleingriff etwa am Knie, an der Hüfte oder am Rücken geht“, rät Professor Dr. Grifka. Er hat das Konzept der „Zweitmeinungsklinik“ auch auf Drängen niedergelassener Ärzte entwickelt. Viele Hausärzte kennen das Problem, dass ihre Patienten von Chirurgen oft zu schnell und kurzfristig zu Operationen gedrängt werden. „Viele Patienten kommen von Belegärzten, die neben ihrer Praxis selbst in einem Krankenhaus operieren“, so Prof. Grifka.
Die Einholung einer Zweitmeinung bei einem qualifizierten Facharzt schütze den Patienten vor vorschnellen Entscheidungen, meint Grifka, der laut Magazin Focus zu den führenden Orthopäden in Deutschland zählt. Wie wichtig das Konsultieren eines zweiten Arztes sein kann, beweisen die Zahlen in Bad Abbach. 12 Patienten pro Tag nutzen mittlerweile das Angebot der Bad Abbacher Orthopäden zur unabhängigen Beratung. „In der Hälfte aller Fälle kommen wir zu einer anderen Meinung als der operierende Kollege“ sagt der Klinikdirektor.
Patienten haben seit vergangenem Jahr das ausdrückliche Recht auf Einholung einer Zweitmeinung. Jeder Operateur ist bei sogenannten mengenanfälligen Leistungen - das sind Operationen, die in den letzten Jahren deutlich angestiegen sind - verpflichtet, seine Patienten über deren Recht zur Zweitmeinung aufzuklären und für die Begutachtung Röntgenbilder und Befundberichte bereitzustellen. Ein 2016 erlassenes Gesetz schreibt diese Patientenrechte ausdrücklich fest. Die Krankenkassen übernehmen zudem die Kosten für diese Paralleluntersuchung. Größtes Hindernis war in der Praxis allerdings das Problem, vor kurzfristig anstehenden Operationsterminen den Termin bei einem zweiten Facharzt zu bekommen. In der Bad Abbacher „Zweitmeinungsklinik“ ist das anders: „Wir behandeln Patienten, die unseren Rat auf Zweitmeinung brauchen wie einen Notfall. Sie bekommen sofort einen Termin“, sagt Professor Grifka.
Sie finden diesen und weitere Pressetexte, Fotos sowie interessante Infos unter der Web-Adresse: http://orthopaedie.newswork.de